Omnibus-Paket EU : EU verschiebt Lieferkettengesetz: Was die Omnibus-Reform für Unternehmen in Österreich bedeutet

Gestapelte Seecontainer der dänischen Reederei Maersk im Umschlagbahnhof der Deutschen Bahn im Nürnberger Hafen.

Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg im Eilverfahren für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr und die Ausnahme von 80 Prozent der EU-Unternehmen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt.

- © Ardan Fuessmann - stock.adobe.com

Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Straßburg im Eilverfahren der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr sowie der weitreichenden Ausnahme von rund 80 Prozent der Unternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung zugestimmt. Beide Regelungen, ursprünglich entwickelt, um die Produktionsketten nachhaltiger und sozial gerechter zu gestalten, waren bereits zuvor Gegenstand kontroverser Debatten. Die jetzt beschlossene Verschiebung sorgt erneut für heftige Diskussionen.

>>> EU-Lieferkettengesetz: Wie betrifft es österreichische Unternehmen?

Mit 531 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen wurden die ersten "Omnibus"-Vorschläge der EU-Kommission nur wenige Wochen nach ihrer Präsentation im Februar im sogenannten "Dringlichkeitsverfahren" verabschiedet. Diese Vorgangsweise rief Kritik hervor, unter anderem von SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder. Das Eilverfahren sei laut ihm in der Vergangenheit nur bei akuten Krisen wie der Coronapandemie oder der Energieversorgung im Ukraine-Krieg zur Anwendung gekommen, wenn es „schnell etwas zu entscheiden“ gab. In diesem Fall sei dies „nicht notwendig“, erklärte Schieder im Vorfeld in Straßburg.

Nie mehr die wichtigsten News aus Österreichs Industrie verpassen? Abonnieren Sie unser Daily Briefing: Was in der Industrie wichtig wird. Täglich um 7 Uhr in ihrer Inbox. Hier geht’s zur Anmeldung!

Ziel: Weniger Regulierung, mehr Wettbewerbsfähigkeit in der EU

Die Europäische Kommission verfolgt mit den Omnibus-Paketen das Ziel, den Standort Europa durch Bürokratieabbau wettbewerbsfähiger zu machen. Zahlreiche bestehende EU-Gesetze sollen in diesem Zuge gelockert oder ganz abgeschafft werden. Die Mitgliedstaaten hatten der Verschiebung des Lieferkettengesetzes bereits zuvor zugestimmt. Ursprünglich sollte das Gesetz ab dem 26. Juli 2027 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Mit dem Parlamentsbeschluss wird die Anwendung nun auf frühestens 2028 verschoben.

>>> Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit: EU lockert Vorschriften und investiert Milliarden in Industrie

Geplant sind zudem vereinfachte Anforderungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Abschaffung zivilrechtlicher Haftungspflichten, wobei gleichzeitig die Rechte potenzieller Opfer gewahrt bleiben sollen. Weitere Änderungen sind möglich: Die ÖVP-EU-Abgeordnete Angelika Winzig kündigte an, sie habe bereits „massiv Abänderungsanträge“ vorbereitet. Unternehmen in Österreich seien laut ihr „froh“ über den Aufschub – eine Sichtweise, die jedoch nicht alle teilen: Einige große Unternehmen, die bereits mit der Umsetzung begonnen hatten, kritisierten die Verschiebung.

Das ursprüngliche Ziel des EU-Lieferkettengesetzes war es, große Unternehmen für Menschenrechtsverstöße – etwa durch Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU – zur Rechenschaft zu ziehen. Geplant waren Sanktionen wie öffentliche Nennung oder Bußgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des jeweiligen Unternehmens.

Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig nur für große Unternehmen

Ein weiterer Kernpunkt der aktuellen Entscheidung betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Rund 80 Prozent der Unternehmen sollen laut Kommission von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Stattdessen sollen sich die Vorgaben auf die größten Unternehmen konzentrieren, bei denen potenziell die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt auftreten. Unternehmen, die ursprünglich ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig gewesen wären, sollen erst ab 2028 in die Pflicht genommen werden.

>>> ESG und Soziale Nachhaltigkeit im Unternehmen: Das „stumme S“ in ESG

Am 14. Mai wird das nächste Omnibus-Paket erwartet – dieses Mal mit Erleichterungen für die Landwirtschaft. Am 21. Mai folgt ein weiteres Maßnahmenpaket für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Wirtschaft begrüßt Entlastung durch Aufschub

Positiv fällt die Bewertung in der Wirtschaft aus. Die Sparte Handel der Wirtschaftskammer begrüßt die Maßnahme ausdrücklich: „Es ist positiv, dass einige Regulatorien, die eine massive bürokratische Belastung bedeuten, nun verschoben werden“, so Handelsobmann Rainer Trefelik. Auch der Wirtschaftsbund und Energie-Staatssekretärin Kathrin Zehetner (ÖVP) unterstützen die Verschiebung: „Die Entschärfung des Lieferkettengesetzes ist ein notwendiges und richtiges Signal für jene Unternehmen, die mit voller Kraft an der Energiewende arbeiten.“

Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) zeigt sich ebenfalls zufrieden: „Angesichts zusätzlicher Handelshemmnisse wie Zöllen dürfen wir uns nicht selbst aus dem Spiel nehmen, indem wir uns mit immer neuen Auflagen blockieren.“ Europa müsse seine „wirtschaftliche Schlagkraft stärken – durch echte Entbürokratisierung und einen klaren Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit“. Auch NEOS-Europaabgeordnete Anna Stürgkh lobte den Beschluss. Dieser schaffe Klarheit für Unternehmen, „ohne die Nachhaltigkeitsziele über Bord zu werfen“.

Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, betont: „Die Verschiebung der Umsetzungsfrist ist ein wichtiges Signal und ein essenzieller erster Schritt. Unsere österreichischen Unternehmen brauchen die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, um erfolgreich zu bleiben.“

Kritik von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen

Die Verschiebung stößt auf breite Kritik von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen. Für Ursula Bittner von Greenpeace Österreich stellt die Entscheidung einen „Rückschritt auf ganzer Linie“ dar. Das Netzwerk Soziale Verantwortung erinnert daran, dass sich auch viele Unternehmen für das EU-Lieferkettengesetz ausgesprochen haben. Die Menschenrechtsorganisation Südwind mahnt: „Diese straflose Ausbeutung muss aufhören und zwar so schnell wie möglich.“

Die Umweltschutzorganisation Global 2000 sieht die EU-Institutionen auf dem Weg, „wichtige Gesetze im Eilverfahren wieder auszuhöhlen oder abzuschaffen“. Man warnt vor einem Wettbewerb nach unten, der langfristig allen schade.

Die ÖGB-Ökonomin Miriam Fuhrmann kritisiert die Entscheidung scharf: „Anstatt alles daranzusetzen, so rasch wie möglich jahrelang verhandelte Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmer:innenrechten endlich in nationale Gesetze zu gießen, geht es den Kräften der Wirtschaft offenbar nur darum, die Maßnahmen weiter zu bremsen.“ Valentin Wedl von der AK Wien bezeichnete das Vorgehen als „historisch bislang einzigartig“.

✅ Aufschub des Lieferkettengesetzes

Was bedeutet das?

  • Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Euro Umsatz hätten ab 2027 nachweisen müssen, dass in ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen (z. B. Kinderarbeit, Zwangsarbeit) oder Umweltverstöße stattfinden.

Was ändert sich jetzt?

  • Die Verpflichtung wird mindestens um ein Jahr verschoben – frühestens 2028. Das gibt Unternehmen mehr Vorbereitungszeit.

Was bringt das für Österreich?

  • Große Unternehmen in Österreich erhalten einen zeitlichen Puffer, um interne Prozesse, Audits und Reporting-Strukturen aufzubauen oder zu verbessern.

✅ Ausnahme von der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) für 80 % der Firmen

Was bedeutet das?

  • Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive hätte auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2026/2027 zu ausführlichen Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet.

Was ändert sich jetzt?

  • Nur die größten Unternehmen mit besonders hohem Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft müssen künftig berichten – KMU werden ausgenommen.

Was bringt das für Österreich?

  • Besonders für österreichische KMU ist das eine massive Entlastung, da die komplexen, teils kostspieligen Berichtspflichten vorerst nicht gelten.

✅ Entlastung durch Bürokratieabbau

Was bedeutet das?

  • Die Omnibus-Pakete zielen generell auf eine Verschlankung der Regulierungen und eine Förderung der Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU.

Was bringt das für Österreich?

  • Wirtschaftstreibende – besonders aus dem Handel, der Industrie und der Landwirtschaft – profitieren von weniger administrativem Aufwand, klareren Regeln und längerem Vorlauf für gesetzliche Umstellungen.