Verfahren beendet : Schienenkartell-Prozess gegen Voestalpine-Manager wird eingestellt

Im Gegenzug hätten die Angeklagten aber die Zahlung von Geldauflagen in Höhe von insgesamt 290.000 Euro akzeptiert. "Damit ist das abgeschlossen - es ist für uns gut, einen Schlussstrich ziehen zu können", so Voestalpine-Sprecher Peter Felsbach zur APA. Die proaktive Rolle der involvierten Voestalpine-Mitarbeiter sei bei der Aufdeckung und Aufarbeitung des Kartells im Rahmen des Strafverfahrens gewürdigt worden und habe eine entsprechende Berücksichtigung im Verfahren gefunden. Die Mitarbeiter hätten entscheidend zur Aufklärung beigetragen.

Die Manager hatten gestanden, bei Ausschreibungen der Deutschen Bahn Preise und Quoten abgesprochen zu haben. Grund für die Einstellung ist laut Gericht die Aufklärungshilfe der Angeklagten. Nach dem Sommer soll ein zweiter Prozess gegen weitere Beschuldigte beginnen. "Beim zweiten Teil im Herbst ist von uns niemand mehr als Beklagter dabei, als Zeuge schon", erklärte Felsbach.

Kartellrechtlich sind die illegalen Preisabsprachen zwischen den Stahlkonzernen schon länger abgeschlossen - es wurden bereits Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro verhängt - 14,9 Millionen Euro davon entfielen auf die Voestalpine, die sich von Anfang an als Kronzeuge bei der Aufarbeitung des Falles zur Verfügung stellte. Die voestalpine musste 8,5 Millionen Euro Bußgeld wegen der Kartellvergehen gegen die Deutsche Bahn bezahlen sowie 6,4 Millionen für den Privatmarkt. Das Verfahren startete im Frühjahr 2011.

Noch nicht gänzlich abgeschlossen

Betreffend Schadenersatzleistungen ist zumindest die Deutsche Bahn als Hauptgeschädigte des Kartells bereits abgehandelt. Die Kartellsünder mussten bereits millionenschwere Zahlungen leisten - allein von der voestalpine bekam die Deutsche Bahn 2013 einem früheren Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge rund 50 Millionen Euro. Die Stahlkonzerne selbst halten sich zur genauen Summe bedeckt.

"Ganz abgeschlossen ist das noch nicht", räumte Felsbach ein. Denn offen ist noch die Höhe der Schadenswiedergutmachung an die Kunden auf dem sogenannten Privatmarkt - darunter zahlreiche deutsche Kommunen. "Das ist aber von der Dimension her viel kleiner", so der Konzernsprecher. (apa/dpa)