Stahlindustrie : Riva-Stahlwerk Ilva: Fortbestand fixiert

Jetzt ist die Entscheidung endgültig: Der oberste Gerichtshof Italiens hat Mitte der Woche eine Klage, wonach die Fortführung des Riva-Werkes in Ilva verfassungswidrige wäre, zurückgewiesen. Das größte Stahlwerk Europas (Kapazität: rund acht Millionen Tonnen Stahl pro Jahr) war Ende November 2012 heruntergefahren worden, nachdem bekannt wurde, dass über mehrere Jahre hohe Mengen an Dioxin emittiert wurden, die für den Tod von mehreren hundert Anrainern verantwortlich sein sollen. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin das Werk schließen, eine Lex Riva der italienischen Regierung, die um die rund 12.000 Arbeitsplätze in der strukturschwachen Region fürchtete, ließ einen Weiterbetrieb auf niedrigster Stufe (rund 10 Prozent Kapazitätsausstoß) zu. In den kommenden zwei Jahren, so das "Rettet-Riva"-Gesetz, soll das Werk modernisiert und umwelttechnisch aufgerüstet werden. Dieses Gesetz, so argumentierte die Staatsanwaltschaft, sei verfassungswidrig, weil es in die Verordnungen der Richter eingreife. Diesem Standpunkt hat sich das italienische Verfassungsgericht nicht angeschlossen. Die Einwände der Staatsanwaltschaft seien "teilweise unbegründet und teilweise unzulässig" für die Prüfung durch das Gericht. Dem Fortbestand des Werkes dürfte jetzt keine weitere Hürde mehr im Weg stehen. (red) Lesen Sie dazu auch: Voestalpine-Chef Eder: „Bis 2030 wird die Hälfte der europäischen Stahlproduktion nicht mehr zu halten sein“ und Deja Vu - die Stahlkrise der 80er Jahre ist zurück. Oder war sie etwa nie zu Ende?