Reparaturbedarf : Ökostrom: EU kippt Ausnahme für Industrie
Die EU-Kommission hatte zwar im Juli grünes Licht für den Ausbau von Ökostrom in Österreich gegeben, aber die Industrieregelung für Großkunden nicht genehmigt und eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Am Dienstag erklärte die Brüsseler Behörde, dass durch die Ausnahmeregelung Mehrkosten für Unternehmen entstünden, die nicht für eine Freistellung infrage kommen.Der sogenannte Industriedeckel sieht vor, dass große Stromverbraucher von einem Teil der Mehrkosten durch die Ökostromzuschläge befreit werden, wenn die Aufwendungen für grünen Strom höher als 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes sind. Mit dieser Ausnahmeregelung, kritisierte die Kommission, könnten energieintensive Unternehmen teilweise von ihrem Anteil an den Zusatzkosten für Ökostrom befreit werden. Andere Unternehmen und Privathaushalte hätten dann aber mehr vom teureren Ökostrom abnehmen müssen. "Wäre die Maßnahme genehmigt worden, hätten kleinere Stromverbraucher höhere Stromrechnungen zu bezahlen, um die einigen Großabnehmern gewährte Unterstützung auszugleichen", erklärte die Brüsseler Behörde. Industriedeckel gekippt.Laut EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia wurde die österreichische Ökostromgesetznovelle "zum größten Teil genehmigt". Die geplante Freistellung werde aber nur für die normalen Betriebskosten einiger weniger Unternehmen aufkommen, während andere stärker belastet werden, ohne Nutzen für die Umwelt. "Durch den geringeren Anreiz für Energieeinsparungen kann sie sogar umweltschädlich sein", so Almunia.Wirtschaftsminister Mitterlehner will jetzt ein neues Kostenbegrenzungsmodell ausarbeiten, "damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt sind", wie er in einer Aussendung wissen ließ. Er kann die Brüsseler Entscheidung nicht nachvollziehen, denn immerhin habe die EU "ähnliche Lösungen" mit Kostenobergrenzen für Großverbraucher in Deutschland und Frankreich bereits genehmigt. "Daher wird das Wirtschaftsministerium die Kommissions-Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen", kündigte er an.Auf die Regelungen in Tschechien, Frankreich und Deutschland verwies auch die Industriellenvereinigung (IV). IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren fürchtet um die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie und urgierte die rasche Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus "inklusive einer adäquaten Umsetzung der seitens der Politik seit langem zugesagten Kostenbegrenzung, wie es der Entschließungsantrag des Nationalrats von September 2010 verlangt". Österreich müsse dafür sorgen, dass energieintensive Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt werden, so auch Manfred Engelmann von der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer (WKÖ).Nach Meinung der Arbeiterkammer sollte es puncto Ökostrom nur Ausnahmen für energieintensive Betriebe geben, die im starken internationalen Wettbewerb stehen. Man solle den nunmehrigen Entscheid nutzen, um ein "sinnvolles" Ökostromgesetz zu schaffen. Der AK ist vor allem die Verstromung von Mais und Getreide mittels "ineffizienter und hochsubventionierter Biogasanlagen" ein Dorn im Auge. (APA/red)