Update Recht : Gleicher Firmenkern, Telefon-Mitschnitte, Top Level Domains

Verwendung gleichen Firmenkerns für mehrere KonzerngesellschaftenEin OGH-Urteil (OGH 14.09.2011, 6 Ob 139/11a) erklärt die Verwendung des gleichen Firmenkerns für mehrere Gesellschaften für zulässig.Nach § 29 Abs 1 UGB muss sich jede neue Firma von allen an demselben Orte oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Maßgeblich ist dabei nicht der gesamte Firmenwortlaut, sondern die im Geschäftsverkehr verwendete Form oder Firmenkern (etwa das erste Wort der Firma, wenn dieses deren Charakteristikum bildet). Bei gleichem Unternehmensgegenstand oder Branchennähe ist Unterscheidbarkeit strenger zu prüfen. Derartige charakte-ristische Firmenbestandteile können jedoch auch bei ähnlichem Unternehmensgegenstand gleichlautend für mehrere Unternehmen gebraucht werden, wenn es sich bei diesen um Konzerngesellschaften handelt. Eine Eignung zur Irreführung ist in diesem Fall nicht gegeben, weil das Publikum nur den Schluss ziehen würde, dass es sich bei den Gesellschaften um Glieder ein und derselben Unternehmensgruppe handelt. (Anadoliyski, FPLP) Rechtliche Konsequenzen bei Telefon-MitschnittenDas Aufnehmen von Telefongesprächen ist in einigen Branchen gängige Praxis geworden. Erteilen die Gesprächsteilnehmer aber vorab nicht ausdrücklich ihre Zustimmung, drohen rechtliche Konsequenzen.Neben der deutlichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten drohen insbesondere strafrechtliche Konsequenzen, die über Ermächtigung des Verletzten gemäß § 120 StGB eingeleitet werden können. Ist daher die Aufnahme von Telefongesprächen geplant, sollte vorab eine Zustimmung aller Gesprächsteilnehmer sowie eine ausdrückliche Einwilligung zur allfälligen Zugänglichmachung an Dritte (etwa Unternehmen, die die Aufzeichnung besorgen) eingeholt werden. (Bauer, FPLP) Neue Top Level Domains ab 2012Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat im Juni dieses Jahres entschieden, dass der Zugang zu Top Level Domains (TLD) ab 2012 geöffnet wird. Internetadressen können somit nach dem letzten Punkt auch Markennamen oder allgemeine Bezeichnungen enthalten, anstelle der bisher üblichen Kürzel, wie zB .at, .de oder .com.Die Anmeldefrist für neue TLD-Namen beginnt am 12. Jänner 2012 und läuft drei Monate. Unternehmen können Eigennamen oder Marken, aber auch Phantasie- und Gattungsbegriffe als TLD registrieren lassen. Geografische Bezeichnungen wie Städte, Bundesländer oder Regionen – nicht jedoch Staaten – können ebenso gewählt werden. Für Privatpersonen werden entsprechende Möglichkeiten derzeit noch nicht vorgesehen. Trotz des neu geöffneten Marktes werden jedoch viele Unternehmen aufgrund der damit verbundenen Kosten – alleine die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung einer TLD beläuft sich auf 185.000 Dollar – von einer Registrierung absehen müssen. (Eder, FPLP)