Steuertipp : Feuerprobe für Insolvenzrecht

Insolvenz Pleite Konjunktur Rezession Krise
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Noch ist die Zahl der neuen Restrukturierungsverfahren überschaubar. Doch diese Tatsache sagt noch nichts über die Qualität des Gesetzes aus. Denn auch die Insolvenzen hielten sich in den letzten zwei Jahren in Grenzen. Statt der befürchteten Pleitewelle gab es dank der ausbezahlten Wirtschaftshilfen deutlich weniger Insolvenzen. Erst seit dem 4. Quartal 2021 steigen die Insolvenzen wieder und liegen seither laut KSV wieder auf Vor-Pandemie-Niveau. Eine Entwicklung, die sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen fortsetzen und sogar verschärfen wird.

Vor allem die Restrukturierungsverfahren könnten angeschlagenen Unternehmen helfen, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen – ohne den Makel einer öffentlichen Bekanntmachung. Die Vorteile liegen vor allem in der Flexibilität beim Restrukturierungsplan, in der fehlenden Mindestquote und in der weitgehenden Eigenverwaltung. Allerdings zwingen Restrukturierungsverfahren Schuldner und Gläubiger an einen Verhandlungstisch. Denn nur wenn jede Gläubigerklasse mehrheitlich – sowohl nach Köpfen als auch mit 75% des Kapitals – zustimmt, kann die Restrukturierung starten. Dieses Aushandeln könnte ein Hemmschuh sein, aber auch eine Chance. Denn sie fordert von den Schuldnern Transparenz und offene Kommunikation.

Über den Autor: Dr. Sebastian Mahr ist Partner bei PHH Rechtsanwälte und Experte für Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren, Schieds- und strittige Verfahren und Versicherungsrecht.