Kfz : Ex-Finanzvorstand von Porsche muss wegen Kreditbetrug blechen

Der wegen Kreditbetrugs verurteilte frühere Finanzchef von Porsche, Holger Härter, muss die gegen ihn verhängte Geldstrafe akzeptieren. Der deutsche Bundesgerichtshof wies in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss die Revision Härters gegen das Urteil vom Juni 2013 zurück. Bei dem Urteil sei kein durchgreifender Rechtsfehler festzustellen, erklärte das oberste Gericht.

Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden. "Damit ist die Verurteilung des ehemaligen Finanzvorstands wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 3.500 Euro rechtskräftig geworden", erklärte das Landgericht Stuttgart. (1 StR 649/13)

Zahlen von Porsche geschönt

Hintergrund des Urteils ist die letztlich gescheiterte Übernahme des Volkswagen-Konzerns durch Porsche. Der Sportwagenbauer verhandelte 2009 mit der französischen Bank BNP Paribas über einen Kredit in Höhe von 500 Mio. Euro. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Härter gegenüber der Bank die Finanzlage von Porsche geschönt hatte. Mit der Geldstrafe von 630.000 Euro blieb das Gericht hinter dem von den Strafverfolgern geforderten Strafmaß zurück.

Weitere Schadenersatzklagen offen

Im Zusammenhang mit dem Übernahmepoker sind noch mehrere Schadenersatzklagen von Anlegern gegen die Porsche-Holding anhängig, die zum Teil in erster Instanz zurückgewiesen worden waren. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte außerdem Härter und den ehemaligen Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking wegen Marktmanipulation bei der missglückten Aufstockung von VW-Anteilen angeklagt. Das Landgericht hatte die Klage nicht angenommen. Das Oberlandesgericht Stuttgart muss nun über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen diesen Beschluss entscheiden. (APA/Reuters)