Felsners Faktencheck : Eva Glawischnig im Münchhausen-Test

Felsners Faktencheck
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Liebe Frau Glawischnig,

sowohl Männer als auch Frauen dürfen ab Erreichen des Regelpensionsalters (Frauen dzt. 60, Männer dzt. 65) unbeschränkt hinzuverdienen. Geht jemand vorzeitig in Pension (z. B. Hacklerregelung), darf er bis zum Erreichen des Regelpensionsalters maximal im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze (dzt. EUR 386,- monatlich) hinzuverdienen.

Frauen werden dzt. gegenüber Männern also klar bevorzugt, weil hier der Zuverdienst erst 5 Jahre später uneingeschränkt möglich ist. Eine 60-Jährige kann also theoretisch „normal“ weiter arbeiten und bekommt trotzdem auch die volle Pensionshöhe.

Ich gebe Ihnen Recht, für ältere Menschen ist es generell schwierig, eine Arbeitsstelle zu finden. Eine vermeintlich notgedrungene vorzeitige Pensionierung bei Frauen, die dzt. ab 55 möglich ist, mit einem unbeschränkten Einkommenszuwachs aus Erwerbstätigkeiten zu kombinieren, führt sich aber definitiv ad absurdum.

Ronald Felsner ist Geschäftsführer der 4 sales development KG, Lehrbeauftragter an der Donauuniversität Krems und Trainer für die Finanzbranche mit Schwerpunkt gesetzliche Sozialversicherung.

www.sales-development.at