An der Bereitschaft der Mitarbeiter zur Flexibilisierung scheitern temporäre Mehrarbeitsmodelle fast nie, wie die Erfahrung zeigt. Etwa beim Maschinen- und Anlagenbauer Fill. Dort ist rund die Hälfte der Produktionsmitarbeiter regelmäßig auf Montage im Ausland. "Diese Mitarbeiter wollen Überstunden machen. Das bringt ihnen zusätzliches Geld und sie sind schneller wieder zu Hause bei ihren Familien", sagt Geschäftsführer Andreas Fill. Genau aus diesem Grund würden sich viele Mitarbeiter auch eine Ausweitung der Maximalarbeitszeit wünschen, pflichtet Klaus Dirnberger bei, Chef des Maschinenbauers Anger Machining mit Sitz in Traun. Ebenso könnten Arbeitnehmer, die sehr weit zur Firma pendeln, Dirnberger zufolge von einer Ausweitung der Tagesarbeitszeit profitieren: Ihnen könnte ein Zwölfstundentag im Gegenzug eine Viertagewoche bringen.
Die Gewerkschaft freilich befürchtet, dass eine höhere Flexibilität unterm Strich Arbeitsplätze kostet. Die Rechnung ist einfach: Mehr Arbeitsstunden würden zukünftig zwangsläufig auf weniger Arbeitnehmer aufgeteilt. Eine Gleichung, bei der, so Greiner-Chef Axel Kühner, allerdings eine wichtige Variable außen vor bleibt: Denn jedes Mal, wenn ein neues Produkt eingeführt werde, stehe man vor der Entscheidung für einen Produktionsstandort. Aufgrund des starren Systems in Österreich gehe dies bei Greiner sehr oft zugunsten eines Werkes in Ungarn oder Tschechien aus. Dort wird übrigens mit 1.858 (Ungarn) bzw. 1.776 Stunden (Tschechien) jährlich fast 200 Stunden mehr gearbeitet als in der Alpenrepublik.
1 Optimieren Sie Normalarbeitszeit!
Eine genaue Abstimmung von Schichten verbessert die Nutzung der Maschinenlaufzeit. Mittels spezieller Software lässt sich etwa relativ kurzfristig zwischen zwei und vier Schichten variieren. Dadurch seien Einsparungen in Höhe von einer halben bis einer Million Euro an Lohnkosten pro 1.000 Mitarbeiter möglich, meint Jan Balgemann, Geschäftsführer von Atoss Software GmbH, Anbieter einer Arbeitszeitoptimierungssoftware. Tipp: Für den kurzfristigen Einsatz der Mitarbeiter haben sich Tauschbörsen bewährt. Vor der Festlegung der Schichtpläne können Mitarbeiter Präferenzen äußern und kurzfristige Änderungen im Rahmen einer Tauschbörse vornehmen.
2 Gleitzeit spart Zuschläge!
Gleitzeitvereinbarungen helfen, Überstundenzuschläge zu sparen. Tipp: Nutzen Sie auch die Differenz zwischen Kollektivvertrag und Gesetz! Sieht der KV eine 38,5 Stunden-Woche vor, dann ist die Differenz zur gesetzlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht zuschlagspflichtig, sofern das nicht explizit im KV festgehalten ist.
3 Nutzen Sie Betriebsvereinbarungen zur Maximalzeiterhöhung!
Im Rahmen von Betriebsvereinbarungen ist die Erhöhung der täglichen Arbeitszeit auf mehr als 10 Stunden erlaubt. Dies für höchstens 24 Wochen im Jahr und nur bei "vorübergehend auftretendem besonderen Arbeitsbedarf zur Verhinderung eines unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Nachteils". Besonders in zyklischen Geschäften lohnt es sich, Stundenkonten zu vereinbaren, die in auftragsschwächeren Phasen abgebaut werden können.
4 Vergessen Sie nicht auf die Fenstertags-Regelung!
Für Fenstertage gibt es im Arbeitsgesetz eine Ausnahme. So kann zur Einarbeitung mittels Betriebsvereinbarung die tägliche Maximalarbeitszeit erhöht werden, ohne dass Überstundenzuschläge anfallen. Das Plus an Arbeitszeit muss dabei innerhalb von 13 Wochen konsumiert werden – außer im Kollektivvertrag ist hier ein größerer Zeitraum vorgesehen. "Kommt keine Betriebsvereinbarung zum Tragen, kann sich der Arbeitgeber das Recht zur Anordnung einer Einarbeitung im Arbeitsvertrag sichern", rät Franz Marhold, Institutsvorstand für Arbeits- und Sozialrecht an der WU Wien.
5 Schließen Sie Einzelvereinbarungen!
Gibt es keinen Betriebsrat, können Maximalarbeitszeiterhöhungen in einer Einzelvereinbarung festgelegt werden. "Eine generelle Zustimmung zu Beginn des Arbeitsverhältnisses reicht allerdings nicht", sagt Rolf Gleißner, Arbeitsmarktexperte in der Wirtschaftskammer Österreich. Vielmehr muss es für diesen Fall eine gesonderte Vereinbarung geben. Lehnen Arbeitnehmer diese Mehrarbeit ab, darf ihnen laut Gesetz kein Nachteil daraus entstehen.
6 Vorsicht bei den Freizeit-Optionen im KV!
Der neue Metaller-KV beinhaltet neben einem Zeitkonto die Möglichkeit, statt der KV-Erhöhung zusätzliche Freizeit zu konsumieren. Ein ähnliches Modell hat auch die Elektro- und Elektronikindustrie. Experten raten Betrieben zu Vorsicht. Denn nehmen zum Beispiel die Metaller statt 1,5 Prozent mehr Geld die Freizeitoption, entspricht das rund 3,5 zusätzlichen Urlaubstagen im Jahr. Dieser erhöhte Urlaubsanspruch bleibt bestehen und wird – so wie auch die KV-Erhöhung – von Jahr zu Jahr mitgeschleppt. Bei Auftragsspitzen ist das der Flexibilität nicht unbedingt förderlich.
7 Nutzen Sie flexiblere Modelle im Ausland!
Wer Mitarbeiter ins Ausland entsendet, sollte sich auch mit den dortigen Arbeitszeitbestimmungen vertraut machen. Die bisherige Entsenderichtlinie sieht zwar im Wesentlichen nur vor, dass die Mindestlöhne und -gehälter des Ziellandes eingehalten werden. Doch die EU-Kommission legte kürzlich einen Vorschlag zur Reform der Richtlinie vor: Künftig sollen erstens auch ortsübliche Prämien oder Zulagen bezahlt werden, darunter Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Zulagen für besondere Arbeiten. Zweitens sollen für Arbeitnehmer, die für länger als zwei Jahre entsandt werden, auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes gelten.
Die fünf häufigsten Fehler bei Entsendungen lesen Sie übrigens auf unserer Webseite.