Außenhandel : Berlin definiert Strafen im geplanten neuen Lieferkettengesetz

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Großen deutschen Unternehmen drohen bei Verstößen gegen das geplante Lieferkettengesetz Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes. Dies sieht der Reuters vorliegende überarbeitete Gesetzesentwurf vor. Dieser soll nach Angaben aus Regierungskreisen bereits am kommenden Mittwoch vom Kabinett auf den Weg gebracht werden.

Ab einer Bußgeldhöhe von 175.000 Euro können Unternehmen demnach zeitweise von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Darauf hätten sich die beteiligten Ministerien verständigt.

Deutsche Unternehmen sollen ab 2023 verpflichtet werden, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltsünden bei ihren ausländischen Zulieferern vorzugehen. Der Gesetzesentwurf wurde an die Länder verschickt. Sie können nun Stellung nehmen. Die kurze Frist wurde mit der Kabinettsbefassung am Mittwoch begründet.

Erstmals konkrete Strafen definiert

Die Höhe der Bußgelder war bisher noch offen. Im Gesetzesentwurf sind nun - je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit - Geldstrafen von bis zu 800.000 Euro, 500.000 Euro und 100.000 Euro genannt. Bei einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro wäre davon abweichend in bestimmten Fällen eine Geldstrafe bis zu zwei Prozent des weltweiten Umsatzes möglich.

Betroffen sind ab 2023 nur Konzerne mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland, ab 2024 dann auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Damit wären im ersten Schritt mehr als 600 Konzerne betroffen, im zweiten Schritt knapp 2.900 Firmen.

Der ursprünglich vor zwei Wochen vom deutschen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur regierungsinternen Beratung verschickte Entwurf war vom Wirtschaftsministerium in Berlin wegen fehlender Absprachen gestoppt worden. Heil, Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatten zuvor monatelang um eine Einigung gerungen.

(von Holger Hansen, Reuters/APA/red)