Arbeitsrecht : Strafe gegen Andritz: WKÖ will eine Änderung der Gesetze

Nachdem der Fachverband Metalltechnische Industrie zur millionenschweren Verwaltungsstrafe gegen Andritz Position bezogen hat, verteidigt jetzt auch die steirische Wirtschaftskammer den Grazer Konzern.

Direktor Karl-Heinz Dernoscheg meinte, dass die Strafe den Wirtschaftsstandort "akut" gefährde. Er forderte "Rechtssicherheit" für die Unternehmen und sprach von einem "absurden Strafmaß".

Die Umdeutung eines Werkvertrags in eine Arbeitskräfteüberlassung und das Strafmaß in der Höhe eines Vielfachen des Auftragswerts, zeige die Notwendigkeit dringender Reformen im Bereich des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes als auch einer Abschaffung des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen, so Dernoscheg.

"Aus unserer Sicht bestehen ernsthafte Zweifel an der EU-Konformität des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, das ja derzeit auch von der Europäischen Kommission geprüft wird. Darum haben unsere Experten eine entsprechende Gesetzesänderung ausgearbeitet, mit der wir uns nun an die Regierung wenden. Wir erwarten uns im Sinne der Standortsicherung eine Lösung des Problems noch vor der Wahl."

Hintergrund: um diesen Fall geht es

Dem vierköpfigen Vorstand des steirischen Maschinenbauers Andritz droht eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 22 Mio. Euro wegen Arbeitsrechtsvergehen. Andritz-Chef und -Miteigentümer Wolfgang Leitner hat diese Woche gegenüber dem "Ö1"-Mittagsjournal die Mehrfachbestrafung für ein und dieselbe strittige Causa kritisiert.

Im März 2014 beschädigte eine Explosion im Zellstoffwerk Pöls einen Laugenkessel. Den Zuschlag für die Erneuerung erhielt Andritz, der Montage-Auftragswert belief sich auf 7 Mio. Euro. Der Konzern vergab den Pauschalauftrag an eine Montagegesellschaft aus Kroatien, die für den Auftrag rund 200 Arbeitskräfte beschäftigte.

Auftrag an eine kroatische Montagefirma

Ende 2016 erhielten die vier Andritz-Vorstände eine Verwaltungsstrafe wegen Verstoßes gegen das Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz und gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für Andritz sei die Montage eine übliche Vergabe gewesen; gewertet worden sei die Beschäftigung hingegen als Überlassung der Arbeitskräfte, so Leitner gegenüber "Ö1".

Pro Monteur beträgt die Strafe 12.000 Euro. Zwei Vergehen verdoppeln das Strafmaß - macht in Summe 22 Millionen Euro. Andritz berief gegen den Bescheid.

Die Mehrfachbestrafung wird von Unternehmen seit langem kritisiert. In ihrem überarbeiteten Arbeitsprogramm Ende Jänner 2017 hatte die Bundesregierung die Sozialpartner beauftragt, bis 30. Juni eine Lösung zur Abschaffung der Mehrfachbestrafung (Kumulationsprinzip) im Verwaltungsstrafrecht auszuarbeiten. Die vorgezogenen Neuwahlen Mitte Oktober werden nun wohl eine Einigung verhindern.

(apa/red)