Steuern : Steuerzahlungen von Stefan Pierer werden Thema im Wahlkampf

Der Wahlkampf wird brutal: Die SPÖ wirft Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) neuerlich zögerliches Vorgehen gegen Steuervermeidung vor. Als Beispiel nennt Finanzsprecher Kai Jan Krainer in einer Anfrage erneut KTM-Chef Stefan Pierer. Er habe nach Angaben der SPÖ 2012 und 2013 nämlich weniger als 3.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr gezahlt. Krainer will von Schelling nun wissen, wie viele ähnliche Konstruktionen es gibt.

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SPÖ-Finanzsprecher: Betrag mit "Druck von oben" massiv gesenkt

Im Fall von Stefan Pierer habe die Finanz nach Angaben der SPÖ die von Pierer eingereichte Steuerkonstruktion zunächst per Bescheid abgelehnt. Damit hätte der oberösterreichische Industrielle angeblich über 500.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr zahlen müssen.

Diese Ablehnung wurde nach Darstellung der SPÖ dann aber auf "Druck von oben" aber wieder aufgehoben. Beweise für diesen Druck blieb Krainer bisher schuldig. Durch diesen sei jedenfalls, so Krainer, Pierers Steuerleistung für 2012 auf nur 2.779 Euro, für 2013 dann auf 2.642 Euro geschrumpft. KTM hat diese Darstellung inzwischen als falsch zurückgewiesen.

"Jeder Arbeiter zahlt mehr als der Chef eines Milliardenkonzerns"

Die SPÖ verschärft damit ihren Wahlkampfton: "Das würde bedeuten, dass jeder Arbeiter und Angestellte in Österreich, der 1.400 Euro netto verdient, mehr Einkommenssteuer bezahlt als der Vorstandsvorsitzende eines Milliardenunternehmens", heisst es seitens der SPÖ. Von Finanzminister Schelling will die SPÖ nun wissen, ob Steuervermeidung mit verschachtelten Firmenkonstruktionen durch Firmenvorstände und Geschäftsführer von der Finanz akzeptiert wird. Außerdem will die SPÖ wissen, welche Mehreinnahmen seit 2007 ohne diese Konstruktionen angefallen wären.

Warum die SPÖ ausgerechnet den oberösterreichischen Unternehmer Pierer als Beispiel für die angeblich von der Finanz akzeptierte Steuerkonstruktion heranzieht, ist klar: Er ist mit 436.536 Euro der größte Einzelspender der ÖVP im laufenden Wahlkampf. Mehr dazu hier: Stefan Pierer spendet der ÖVP knapp 440.000 Euro >>

Gegendarstellung von KTM: Falsche Behauptungen

Bei KTM Industries weist man diese Darstellung gegenüber INDUSTRIEMAGAZIN.at als falsch zurück. Dazu hat das Unternehmen auch die steuerlichen Gegebenheiten ausführlich dargelegt.

Demnach beziehen sich die von der SPÖ genannten Beträge der Jahre 2012 und 2013 nur auf Aufsichtsratsbezüge, die nach dem gesetzlichen Einkommenssteuertarif besteuert worden seien. Daraus erkläre sich die für diese Jahre veranlagte Einkommensteuer.

Stefan Pierer auf Basis eines Überlassungsvertrages tätig

Demnach sei Stefan Pierer als Vorstand der KTM nicht auf Basis eines zwischen ihm und KTM abgeschlossenen Vorstandsvertrages tätig gewesen, sondern aufgrund eines zwischen der KTM AG und der Pierer Konzerngesellschaft GmbH bestehenden Überlassungsvertrages. Diese Gesellschaft besteht nach Angaben der Gruppe seit 1995, ist operativ tätig und beschäftigt mehrere Mitarbeiter.

Der Vorstandslohn gehe daher nicht an Pierer persönlich, sondern an die Pierer Konzerngesellschaft. Diese Gesellschaft habe diese Vergütungen ordnungsgemäß mit 25 Prozent Körperschaftsteuer versteuert. Damit seien im betreffenden Jahr 2012 rund 200.000 Euro und im Jahr 2013 rund 300.000 Euro Steuern auf Vorstandsbezüge bezahlt worden, meldet KTM.

KTM: "Gesamtbesteuerung der Ausschüttungen an Herrn Pierer von etwa 46 Prozent"

"Die so versteuerten Mittel wurden nicht an Herrn Pierer ausgeschüttet, sondern verblieben in der Pierer Konzerngesellschaft zur Stärkung des Eigenkapitals der Pierer Industriegruppe", so die Prokuristin des Unternehmens.

Auszahlungen aus der Konzerngesellschaft, das heißt Gewinnausschüttungen an Stefan Pierer persönlich, würden bei Ausschüttung mit 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer versteuert, so die Prokuristin weiter. "Dies bedeutet im Falle eines Zufließens an Herrn Pierer eine Gesamtbesteuerung von etwa 46 Prozent." Das entspreche dem damaligen Spitzensteuersatz unter Berücksichtigung der Steuerprogression und der Sechstel-Begünstigung.

"Alle Steuern werden ordnungsgemäß abgeführt"

Bei KTM betont man auch, die gewählte Struktur sei "kein Firmenkonstrukt zur Vermeidung von Steuern“ und entspreche "vollinhaltlich der österreichischen Steuergesetzgebung", was sicherstelle, dass "alle Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden."

Finanzminister Hans Jörg Schelling reagiert auf die Veröffentlichung der Steuerdaten von Pierer mit einer Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses. Dass es den behaupteten "Druck von oben" gegeben haben könnte, weist auch Schelling zurück. Die SPÖ sieht sich weiterhin in ihrer Kritik bestätigt. Nächste Seite: Anzeige des Finanzministers in dieser Causa >>

(red/apa)

Hinweis von INDUSTRIEMAGAZIN.at:

Diese Meldung wurde ergänzt. Die vorliegende Version ist die am Mittwoch, 04.10.2017, abends letztveröffentlichte.

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Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) lässt nach der Veröffentlichung von Steuerdaten des KTM-Chefs Stefan Pierer wegen Verletzung des Amts- und Steuergeheimnisses ermitteln. Den konkreten Fall wollte das Finanzministerium nicht kommentieren.

Dass es den von der SPÖ vermuteten "Druck von oben" im Steuerfall des KTM-Chefs gegeben haben könnte, weist Schelling zurück: "Das ist weder faktisch noch rechtlich möglich, da es sich dabei um ein unabhängiges Gericht mit weisungsfreien Richtern handelt."

Weil persönliche Daten eines Steuerzahlers veröffentlicht wurden, hat Schelling zudem eine Anzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gerichtet. Den konkreten Fall wollte das Finanzministerium mit Verweis auf das Steuergeheimnis nicht kommentieren.

Die SPÖ sieht sich in ihrer Kritik bestätigt und warnt, dass Pierer massiv vom Entfall der Steuern auf nicht entnommene Gewinne profitieren würde. Die SPÖ sieht sich auch in ihrer Kritik an den Steuerplänen der ÖVP bestätigt, wie Finanzsprecher Kai Jan Krainer sagte.

Von der Steuerfreistellung nicht entnommener Gewinne würde Pierer nämlich stark profitieren, so Krainer. Schon jetzt bezahle er nämlich nur die Hälfte des üblichen Steuersatzes, nämlich Körperschaftsteuer statt Einkommensteuer. (apa/red)

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