Infrastruktur : Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende UVP-Verfahren

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© Peter Martens

Das neue Standortentwicklungsgesetz betrifft auch laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP). Wenn Höchstgerichte ein schon länger laufendes Verfahren zurückverweisen - etwa beim Lobautunnel oder bei der dritten Piste am Flughafen Wien - fallen sie automatisch unter das neue Gesetz, berichtete der "Standard" unter Berufung auf die Erläuterungen zum Gesetzesentwurf.

Die Übergangsbestimmungen (Paragraf 17) besagen, dass, wenn Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts die Fortführung eines mindestens vor drei Jahren, also 2015 begonnenen UVP-Verfahrens anordnen, sind die neuen Bestimmungen anzuwenden.

Das Wirtschaftsministerium bestätigte dies der Zeitung. "In diesem Fall werden die Verfahren automatisch verfahrensbeschleunigend geführt", wird ein Sprecher zitiert. (apa/red)

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