Interview : Datenschutz: "Die Trennlinien zwischen Auskunftspflicht und dem Schutz von Betriebsgeheimnissen ist unscharf"

INDUSTRIEMAGAZIN: Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit, um ihre betriebliche Organisation, Geschäftsprozesse, Verträge und die Speicherung von Daten den neuen Rahmenbedingungen der DSGVO anzupassen. Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Punkte?

Christoph Neumayer: Für die Unternehmen ist jetzt vor allem eines wichtig: Rechtssicherheit. Allerdings gewährleistet das die Verordnung nur bedingt. Es gibt in der Wirtschaft weiterhin viele konkrete Fragen, die nicht klar beantwortet werden können. Wir plädieren daher dafür, dass Guidelines erstellt und weiterentwickelt werden. Diese müssen erklären, wie die Behörde die neuen Regeln versteht bzw. auslegen wird. Ebenfalls wichtig für die Betriebe ist es, neben der Erfassung von Verarbeitungstätigkeiten oder der Anpassung der IT-Infrastruktur, Awareness in den Unternehmen zu schaffen, dass hier eine massive Veränderung kommt.

Was sind mögliche Stolpersteine?

Neumayer: Unternehmen müssen Datenverarbeitungen künftig nicht mehr melden, sondern Einsatz und Umfang selbst beurteilen. Das kann ein zweischneidiges Schwert sein. Denn: Wo Meldeverpflichtungen wegfallen, entsteht Unsicherheit, ob man die Zulässigkeit einer Datenanwendung richtig eingeschätzt hat. Unklar ist auch, wie die Behörden bei Übertretungen reagieren. Reicht eine Verwarnung aus oder gibt es gleich Geldbußen? Ebenso muss die Verordnung den Praxistest bei der Frage bestehen, wie lange Daten aufgehoben werden können. In der Wirtschaft kann es auch nach sehr langer Zeit zu Klagen kommen. Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, gewisse Daten aufzubewahren, um später in keinen Beweisnotstand zu kommen.

Wo könnte es problematisch werden?

Neumayer: Ein konkretes Beispiel wäre das Auskunftsrecht: Das Recht auf Auskunft, welche Daten einer Person verarbeitet werden, gab es schon bisher. Die Anfragen werden zunehmen, weil Datenschutz für die Menschen zunehmend wichtiger wird. Allerdings ist noch nicht klar, wie weit dieses Recht tatsächlich geht, also in welchem Detailierungsgrad Auskunft gegeben werden muss. Bei der Auslegung muss es darum gehen, eine vernünftige Balance zu finden, damit die Arbeit in Unternehmen nicht willkürlich blockiert werden kann. Ebenso muss der Schutz der Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse weiterhin gewährleistet sein. Die Trennlinie zwischen der Verpflichtung, einem Auskunftsverlangen nachzukommen, und dem Schutz der Betriebsgeheimnisse ist sehr unscharf.

Rechnen Sie in der Anfangsphase mit vielen Strafen, bzw. Abmahnungen?

Neumayer: Wir plädieren stark dafür, dass die Behörden mit Augenmaß handeln. Derzeit ist es schwierig abzuschätzen, zumal es neu für die Datenschutzbehörde ist, Geldbußen zu verhängen. Die Verordnung schreibt jedenfalls klar vor, dass bei geringfügigeren Verstößen eine Verwarnung ausreicht. Das gilt auch, wenn die Geldbuße eine unverhältnismäßige Belastung für eine natürliche Person bewirken würde.

Welches Feedback bekommen Sie? Sind die Unternehmen gut, oder zumindest ausreichend auf das, was auf sie zukommt, vorbereitet?

Neumayer: Alle Gespräche, die wir führen, zeigen ganz klar: Das Thema Datenschutz wird sehr ernst genommen. Unternehmen bereiten sich intensiv auf den 25. Mai 2018 vor und wenden dafür massive zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen auf.

Hier haben wir ein umfangreiches Dossier zur DGSVO angelegt.