NIS2 Directive in Österreich

OT Security – „Firmenschefs müssen Methoden finden, das Risiko zu quantifizieren“

Zum Schutz vor Cyberangriffen, etwa auf kritische Infrastruktur, haben sich die Länder der Europäischen Union im Vorjahr auf die Netz- und Infrastruktursicherheitsrichtlinie 2, kurz NIS2, geeinigt. Diese verpflichtet Betreiber kritischer Infrastrukturen, aber auch viele Unternehmen in deren Wertschöpfungskette, zur Umsetzung von Mindeststandards für Cybersicherheit und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen. Während der Schutz vor Cyberkriminalität in der IT in der Industrie längst geübte Praxis ist, stellt sie Unternehmen in der OT, also der Software im Fertigungsbereich, vor Herausforderungen.