KV-Verhandlungen 2025 : Papierindustrie: Kollektivvertrag bringt gestaffelte Gehaltserhöhungen

große Papierrolle in Papierfabrik

Die Sozialpartner haben für die Papierindustrie eine nach dem Gewinn der Unternehmen gestaffelte und für Besserverdiener gedeckelte Gehaltserhöhung vereinbart.

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Die Sozialpartner haben sich auf einen neuen Kollektivvertrag für die Papierindustrie in Österreich geeinigt. Die Gehaltserhöhung erfolgt gestaffelt nach dem Unternehmenserfolg und ist für Besserverdienende gedeckelt. Insgesamt profitieren rund 8.000 Beschäftigte von dieser Regelung, die ein Lohnplus von bis zu 2,65 Prozent ermöglichen soll. Damit wird laut Gewerkschaftsangaben die aktuelle Inflationsrate vollständig abgegolten. Der neue Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. Mai 2025 in Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres.

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Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, -gehälter sowie die Lehrlingseinkommen werden pauschal um 2,65 Prozent erhöht. Bei den tatsächlich bezahlten Löhnen (den sogenannten Ist-Löhnen) greift ein gestaffeltes Modell, das sich am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen orientiert – gemessen an der EBIT-Marge (Ergebnis vor Zinsen und Steuern im Verhältnis zum Umsatz). Liegt diese Marge im negativen Bereich, erhalten Beschäftigte eine Lohnerhöhung von 2,45 Prozent, jedoch maximal 70 Euro. Unternehmen mit einer EBIT-Marge zwischen 0 und 0,75 Prozent gewähren ebenfalls 2,45 Prozent Lohnplus, wobei die Erhöhung auf 95 Euro gedeckelt ist. Ist die EBIT-Marge höher als 0,75 Prozent, steigt der Lohn um 2,65 Prozent, jedoch nicht über 110 Euro hinaus.

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Kollektivvertrag rückwirkend ab Mai 2025 gültig

Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE bewerten den Abschluss als wichtigen Verhandlungserfolg. „Für die Gewerkschaften GPA und PRO-GE ist das Ergebnis ein Erfolg gegen die ursprüngliche Forderung nach einer Nulllohnrunde“, heißt es in der offiziellen Aussendung. Der starke Druck aus den Betrieben habe laut Gewerkschaft dazu geführt, „dass eine volle, nachhaltige Abgeltung der Teuerung vor allem für untere und mittlere Einkommensgruppen durchgesetzt werden konnte“.

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Neben der Papierindustrie wurden auch in anderen Branchen neue kollektivvertragliche Vereinbarungen getroffen. In der Fisch- und Feinkostindustrie steigen die Löhne um 2,70 bis 2,75 Prozent. Der neue Mindestlohn beträgt dort 1.869,54 Euro brutto, rückwirkend gültig ab dem 1. Mai 2025. Im kunststoffverarbeitenden Gewerbe wurde eine Lohnerhöhung von 2,9 Prozent vereinbart.