EU-Taxonomie : EU-Taxonomie: Regeln für grüne Investments

Tiag Treibacher Industrie
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In erster Linie adressiert die Taxonomie die Finanzbranche. Sie soll unter anderem bei Fonds transparent machen, inwieweit bei den Produkten die Leitlinien beachtet werden. Darüber hinaus müssen größere Konzerne darüber berichten, wie grün sie sind - ab 2023 soll Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen deutlich ausgeweitet werden.

Was genau ein grünes Investment ausmacht, ist aber nicht so einfach zu definieren. Dementsprechend wurden drei Kategorien festgelegt: Unterschieden wird nach direkt grünen Projekten wie Solaranlagen, indirekt grünen Projekten wie beispielsweise Speicher für erneuerbare Energien, und sogenannten Brückentechnologien. Damit sind Investitionen gemeint, die zwar nicht direkt grün sind, aber die deutlich geringere Emissionen nach sich ziehen als herkömmliche Technologien.

Die EU-Kommission hat unter anderem vorgeschlagen, Erdgas als Brückentechnologie in die Taxonomie aufzunehmen. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, Atomkraft in die Taxonomie aufzunehmen und damit als nachhaltig zu labeln, was zum Jahreswechsel für große Aufregung in manchen Mitgliedsstaaten, vor allem in Österreich, sorgte.

Die Meinungen innerhalb Europas zu dem Thema Atomkraft sind gespalten: Während unter anderem Frankreich und Schweden dafür sind, sprach sich Österreich bereits vehement dagegen aus und will vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die EU einbringen. Auch Spanien und Dänemark lehnen den Vorschlag klar ab. Deutschland hat indessen gemischte Signale geschickt.

Bis heute, Freitag, um Mitternacht haben die EU-Mitgliedsstaaten noch Zeit, ihr Feedback zu den jüngsten Vorschlägen der Kommission einzubringen. Dass es noch zu Änderungen bezüglich der Atomkraft kommt, ist aber eher unwahrscheinlich, da eine deutliche Mehrheit der Mitgliedsländer die Bewertung als grüne Technologie befürwortet. (apa/red)