UFS-Entscheid : Zinslose Darlehen sind Eigenkapital

Dies insbesondere dann, wenn damit zwecks Vermeidung einer Insolvenz ein dringend notwendiger Kapitalbedarf abgedeckt wird, so eine Präzisierug des UFS Linz (Urteil v. 13.5.2009, RV/0079-L/09). In diesem Fall liegt verdecktes Eigenkapital und keine verdeckte Ausschüttung vor. Nach Ansicht des gilt dies insbesondere dann, wenn die Darlehensvereinbarungen unklar gestaltet, nicht marktkonform sind und proportional zur gesellschaftlichen Beteiligung hingegeben werden.