KV-Verhandlungen Papierindustrie 2025 : Arbeitsfrei an Weihnachten, mehr Urlaub und höhere Löhne: Das fordert PRO-GE bei den KV-Verhandlungen 2025

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In der zweiten Verhandlungsrunde für den Kollektivvertrag (KV) in der Papierindustrie hat es keine Einigung gegeben

- © Norske

In der Papierindustrie blieb die zweite Runde der Kollektivvertragsverhandlungen (KV) ohne Einigung. Die Gewerkschaften GPA und PRO-GE kritisierten insbesondere die Forderung der Arbeitgeberseite nach einer Nulllohnrunde – ein Vorschlag, der für die Arbeitnehmervertretung nicht akzeptabel ist. Als Reaktion auf die festgefahrenen Verhandlungen sind für den 28. April Betriebsrätekonferenzen angesetzt. Die nächste Runde der KV-Verhandlungen ist für den 8. Mai geplant.

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Auch in der Chemie- und Elektroindustrie gab es in der vergangenen Woche keine Fortschritte. Dort verlief die zweite Verhandlungsrunde ebenfalls ohne Ergebnis.

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Auftakt zur Frühlingslohnrunde 2025

Am 19. März haben die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 8.000 Beschäftigten der Papier- und Pappenindustrie begonnen. Zum Auftakt wurden das Forderungsprogramm der Gewerkschaft PRO-GE übergeben und ein Wirtschaftsgespräch geführt.

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Im Zentrum der gewerkschaftlichen Forderungen stehen eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindest- und Ist-Löhne. Darüber hinaus fordert die PRO-GE, den 24. Dezember sowie den letzten Arbeitstag des Jahres unter Fortzahlung des Entgelts arbeitsfrei zu stellen. Weitere Verhandlungspunkte betreffen Verbesserungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten im Hinblick auf den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche.

Der Start der KV-Verhandlungen in der Papier- und Pappenindustrie markiert zugleich den Beginn der Frühlingslohnrunde 2025. Im Laufe der kommenden Monate wird die PRO-GE in mehreren bedeutenden Industriebranchen Österreichs Verhandlungen führen. Insgesamt geht es dabei um Lohn- und Gehaltsanpassungen für rund 130.000 Beschäftigte.

Das fordert die Gewerkschaft PRO-GE für die Papierindustrie 2025

📌 Lohn- und Gehaltsrechtliche Forderungen

  • ​Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und -gehälter sowie der IST-Löhne und -gehälter, Besondere Berücksichtigung der niedrigen Einkommen; Möglichkeit zur Wandlung der IST-Erhöhung in Freizeit
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen, aller Zulagen und Aufwandsentschädigungen, Anpassung um den Prozentsatz der Mindesterhöhung
     

📌 Rahmenrechtliche Forderungen

  • Arbeitsfreier 24. Dezember und letzter Arbeitstag des Jahres unter Fortzahlung des Entgelts
  • Anrechnung von Vordienstzeiten für die sechste Urlaubswoche, Umkehrung der bisherigen Regelung auf 5–20 Jahre
  • Änderung bei der Verteilung des Jubiläumsgeldes, Anpassung der bestehenden Regelungen
  • Anpassung des Mehrarbeitszuschlags bei Teilzeit, Gleichstellung mit dem Überstundenzuschlag
  • ​Pensionskassenbeiträge während Karenzen und langen Krankenständen, Beibehaltung der Beiträge in bisheriger Höhe
  • Anpassung des Kilometergeldes, Erhöhung auf aktuellem Niveau


📌 Spezifische Forderungen für Angestellte

  • ​Redaktionelle Richtigstellungen im Kollektivvertrag, Besondere Berücksichtigung des vierten Lehrjahres