Steuertipp : Stock Options im Konzern: Wann auch der österreichische Arbeitgeber zahlen muss

Steuerakte

Stock Options klingen für viele Mitarbeiter attraktiv – für Arbeitgeber können sie jedoch zur finanziellen Stolperfalle werden. 

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Im konkreten Fall hatten leitende Angestellte einer österreichischen Tochtergesellschaft Aktienoptionen von der ausländischen Konzernzentrale erhalten. Obwohl die österreichische Gesellschaft weder Kosten getragen noch die Zuteilung gesteuert hatte, war sie in die Abwicklung eingebunden. Dies reichte nach Ansicht des VwGH aus, um die Verpflichtung zur Abfuhr des Dienstgeberbeitrages (DB) zu begründen, zumal die Ausübung der Option lohnsteuerlich ein Entgelt von dritter Seite darstellt.

In einem früheren Erkenntnis stellte das Gericht jedoch klar: Eine Kommunalsteuer fällt in einem solchen Fall nicht automatisch an – nur wenn die Zuteilung „auf Veranlassung“ des österreichischen Arbeitgebers erfolgte. Daraus ergibt sich eine steuerrechtliche Lücke.

Für Personalverantwortliche und Geschäftsführer bedeutet das: Auch wenn konzernweite Vergütungsmodelle nicht im eigenen Haus entworfen wurden, kann es zu Abgabenpflichten kommen. 

StB Michael Sadl, BSc. LL.B. ist Senior Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz