Omnibus-Initiative EU-Taxonomie : Omnibus-Initiative: Was Unternehmen erwartet

Nachhaltigkeit in der Industrie wird zu einem immer wichtigeren Thema.

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets. 

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Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf des ersten Omnibus-Pakets. Ziel dieser Initiative ist es, Unternehmen durch die Befreiung von übermäßiger Regulatorik und bürokratischem Aufwand zu entlasten. So sollen neue Spielräume für Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen entstehen. Vorgesehen ist eine Harmonisierung und Verschlankung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie der EU-Taxonomie. Gerade für produzierende Unternehmen mit komplexen Lieferketten und Investitionsplänen bringt die Initiative spürbare Veränderungen – aber auch neue Freiräume. 

Einer der zentralen Punkte – die Verschiebung der Anwendungspflichten („Stop-the-Clock“) für CSRD und CSDDD – wurde vom EU-Parlament am 3. April 2025 mit großer Mehrheit angenommen. Nachdem auch der Rat der Europäischen Union dem Vorschlag am 14.04.2025 zugestimmt hat, steht der Verschiebung der ursprünglichen Anwendungspflichten nichts mehr im Wege. Der entsprechende Rechtsakt wurde zwischenzeitlich bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und die Änderungen sind von den Mitgliedstaaten bis zum 31.12.2025 in nationales Recht umsetzen.

CSRD: Berichtspflicht mit neuen Grenzen

Ziel der CSRD ist es, Transparenz und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen für Stakeholder:innen zu schaffen. Für viele Unternehmen – insbesondere KMU – würde sich durch den Änderungsvorschlag der Reporting-Aufwand spürbar reduzieren.

So sollen künftig nur mehr große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden – unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung – berichtspflichtig sein, sofern sie einen Umsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme über 25 Mio. Euro aufweisen. Für Unternehmen aus Drittstaaten greift die Berichtspflicht erst ab 450 Mio. Euro EU-Nettoumsatz; Betriebsstätten in der EU sind ab 50 Mio. Euro erfasst.

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen überarbeitet und vereinfacht werden – mit dem Ziel, die Zahl der Datenpunkte deutlich zu reduzieren. Auf sektorspezifische Standards wird verzichtet. Zudem entfällt die Pflicht, innerhalb der Wertschöpfungskette Daten von Nicht-CSRD-Unternehmen zu erheben.

Die Anwendung für die zweite Welle der berichtspflichtigen Unternehmen wurde um zwei Jahre verschoben, sodass eine erstmalige Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2027 (statt bislang 2025) ansteht. Auch für kleine und mittelgroße Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) verschiebt sich die Berichtspflicht auf das Geschäftsjahr 2028. Durch die ebenfalls vorgeschlagene Anhebung der Schwellenwerte könnten viele dieser Unternehmen künftig ganz aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Für große PIEs bleibt die Berichtspflicht wie bisher bestehen. 

Nicht berichtspflichtige KMU sollen sich freiwillig an einem neuen Standard auf Basis des bestehenden VSME-Standards orientieren können, um bestehende Reporting-Praktiken fortzuführen.

CSDDD: Mehr Planungssicherheit, weniger Druck

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Aktivitätenketten zu achten. Ziel ist es, verantwortungsvolles Geschäftsgebaren zu fördern und widerstandsfähige Lieferketten zu schaffen.

Eine zentrale Änderung ist die Verschiebung des Anwendungsbeginns auf 2028 für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 1.500 Mio. Euro. Ab 2029 gelten die Pflichten grundsätzlich für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz.

Die Sorgfaltspflicht soll künftig nur noch direkte Geschäftspartner betreffen. Indirekte Lieferanten sind nur bei Hinweisen auf schwerwiegende Verstöße einzubeziehen. Das Monitoring erfolgt nur alle fünf Jahre. Zivilrechtliche Haftung und Umsatzstrafen entfallen, stattdessen werden neue Sanktionsrichtlinien entwickelt.

Ein Klimatransitionsplan ist jedoch weiterhin vorzulegen – verpflichtende Maßnahmen sind allerdings nicht mehr vorgesehen. Nationale Alleingänge sollen künftig ausgeschlossen werden, um die Planungssicherheit zu erhöhen.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Umsetzung befassen. Bis 2028 müssen Risiken bereits identifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen sein – nicht nur zur Vermeidung von Sanktionen, sondern auch zur gezielten Nutzung der Chancen transparenter Lieferketten.

EU-Taxonomie: Fokus auf große Unternehmen

Die EU-Taxonomie wurde 2021 als einheitliches Klassifizierungssystem eingeführt, das nachhaltige Investitionen erleichtert und Unternehmen zur Offenlegung ökologischer und sozialer Auswirkungen verpflichtet. Technische Kriterien definieren, wann eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt. So sollen Investitionsentscheidungen vereinfacht und Greenwashing vermieden werden.

Auch hier sieht der Vorschlag vor, dass künftig nur mehr Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. Euro Umsatz berichtspflichtig sind. Unternehmen unterhalb dieser Schwelle sollen freiwillig berichten können. Die Vorschläge der EU-Kommission zielen darauf ab, die Anforderungen klarer, praktikabler und gleichzeitig aussagekräftig zu gestalten.

Fazit: Spielräume nutzen, Weichen stellen

Auch wenn einzelne Maßnahmen – wie die Fristverschiebungen bei CSRD und CSDDD – auf europäischer Ebene bereits politisch abgestimmt sind, befindet sich das übrige Gesetzgebungspaket weiterhin im Prozess. Der Anpassungsvorschlag wird aktuell im EU-Parlament und im Rat der Europäischen Union weiter beraten, sodass Änderungen möglich bleiben.

Angesichts rechtlicher Unsicherheiten empfiehlt es sich für Unternehmen, frühzeitig zu analysieren, welche Auswirkungen das Omnibus-Paket auf ihre Nachhaltigkeitsstrategie haben könnten. Die neuen Spielräume bieten die Chance, gezielt auf ESG-Erwartungen von Kund:innen, Banken und weiteren Stakeholdern einzugehen. Zudem können Ressourcen für ESG-Projekte und strategische Nachhaltigkeitsinitiativen freigesetzt werden – mit positiver Wirkung auf das Geschäftsmodell.

Autoren: Karl Resel und Mirjam Ernst sind beide Director bei EY denkstatt, der Nachhaltigkeitsberatung von EY Österreich. Susanna Gross ist Wirtschaftsprüferin und ebenfalls Teil des Nachhaltigkeitsberatungsteams von EY Österreich.