Motorenverordnung : Warum Übereifer fehl am Platz ist
Die Fakten lagen schon länger am Tisch: Die Ausdehnung der Motorenverordnung (640/2009) sollte ein Korrektiv für das aus Kommissionssicht zu löchrige Energieefizienz-Regelwerk für Niederspannungsantriebe bringen. Bisher sind von der Richtlinie Motoren für den Gebrauch in Höhen von über 1000 Meter, bei einer Umgebungstemperatur von über 40 Grad sowie unter minus 15 Grad ausgenommen. Nach den Plänen der Kommission sollten die neuen Grenzwerte auf 4000 Meter Höhe, 60 Grad sowie minus 30 Grad hinaufgeschraubt werden. Starker Tobak für die Industrie –denn ursprünglich war eine Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Amtsblatt schon für Herbst vorgesehen.
Ein überfallsartiges Vorgehen, von dem die Politiker zuletzt wieder abrückten. Die Kommission hat sich – auch aufgrund massiver Proteste der Elektrofachverbände – zu einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab Ratsbeschluss durchgerungen. Dass sie sich dabei nicht leicht tat, gilt als gesichert: Bisher fielen die obersten Ordnungshüter eher durch Tempoverschärfung auf. Die Übergangsfrist ist jetzt das richtige Signal an die Fertigungsindustrie: So einfach ist die Umsetzung der verschärften Motorenverordnung nämlich nicht zu bewerkstelligen. Der Wechsel hin zu Antrieben höherer Wirkungsgradklassen ist zuallererst ein bauartbedingtes Problem: Die größere Bauform von Sparantrieben zwingt Maschinenbauer zu Änderungen der Stückliste und Umkonstruktionen. Mit der halbjährigen Übergangsfrist gewinnt die Industrie dafür die nötige Zeit.