Preisabsprachen : Strafe gegen deutsches Zementkartell bestätigt

Das entsprechende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf sei nicht zu beanstanden, hieß es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Allerdings erließ der BGH den Firmen fünf Prozent von den Geldbußen, weil sich das Verfahren rechtsstaatswidrig lange hinausgezögert habe. Das deutsche Bundeskartellamt hatte 2003 gegen mehrere Unternehmen sowie Firmenchefs hohe Geldstrafen verhängt. Die Unternehmen hätten den Markt für Grauzement unter sich aufgeteilt und Preisabsprachen getroffen, hieß es. 2009 bestätigte das OLG diese Geldstrafen. Die Firmen legten Rechtsbeschwerde beim BGH ein, die jetzt jedoch scheiterte. (APA/dpa)