Temu Gebühren Österreich 2026 : Temu, Shein und Co.: Österreich kassiert jetzt zwei Euro pro Paket

Aachen, Germany - February 21, 2024: Shipping package of TEMU a giant new Chinese mail order company.

Temu, Shein und AliExpress stehen für den Boom günstiger Online-Bestellungen aus China. Seit 1. Oktober gilt in Österreich eine Paketsteuer von zwei Euro, im November folgt die nächste EU-Regelung.

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Wer günstige Waren bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Onlinehändlern außerhalb der Europäischen Union bestellt, ist seit 1. Oktober mit einer weiteren Kostenstufe konfrontiert: In Österreich gilt nun die neue Paketsteuer von zwei Euro. Sie kommt zu dem seit Juli geltenden EU-Zoll auf geringwertige Direktimporte hinzu. Und die nächste Änderung steht bereits bevor: Spätestens ab 1. November 2026 soll eine zusätzliche EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen aus Drittstaaten eingehoben werden. Wie hoch diese Gebühr ausfallen wird, steht allerdings noch nicht fest.

Die Neuerung ist Teil der umfangreichen Reform des europäischen Zollsystems. Rat und Europäisches Parlament hatten sich bereits im März 2026 politisch auf die Grundzüge verständigt. Am 3. September gab der Rat seine abschließende Zustimmung zu dem ausgehandelten Text. Nach Angaben des Rates sollte anschließend noch das Europäische Parlament den endgültigen Text im September bestätigen, bevor die Verordnung unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.

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EU-Bearbeitungsgebühr: Was sich ab November 2026 ändert

Zusätzlich zur österreichischen Paketsteuer kommt auf EU-Ebene eine weitere Gebühr für E-Commerce-Sendungen aus Drittstaaten. Ab 1. November 2026 beträgt diese sogenannte Union Handling Fee zwei Euro je unterschiedlichem Artikel innerhalb einer Sendung. Sie gilt unabhängig vom Warenwert und ist nicht mit dem seit Juli geltenden Drei-Euro-Zoll gleichzusetzen, sondern kommt als eigene Abgabe hinzu.

Das kann bei Bestellungen mit mehreren unterschiedlichen Waren entsprechend ins Gewicht fallen. Enthält ein Paket beispielsweise einen Stift, ein Notizbuch und einen Schlüsselanhänger, fallen insgesamt sechs Euro Bearbeitungsgebühr an. Zwei identische Artikel gelten dagegen als ein Artikel. Bei Sendungen bis 150 Euro kommt zusätzlich der seit Juli geltende Drei-Euro-Zoll hinzu, der ebenfalls je unterschiedlichem Artikel erhoben wird.

Mit der neuen Gebühr sollen die zusätzlichen Kosten der Zollbehörden infolge der stark gestiegenen Zahl an E-Commerce-Sendungen abgedeckt werden. Bezahlt wird sie grundsätzlich vom Onlinehändler oder von dem Unternehmen, das die Ware zustellt. Diese können die Kosten allerdings an die Endkunden weitergeben. Je nach Händler kann die Gebühr dann bereits beim Checkout oder vor der Zustellung eingehoben werden.

Auch bei Retouren bleibt die Bearbeitungsgebühr bestehen. Die zwei Euro werden nicht rückerstattet – auch dann nicht, wenn die Ware zurückgeschickt wird oder sich als mangelhaft herausstellt. Anders ist die Regel beim seit Juli geltenden Drei-Euro-Zoll: Dieser ist grundsätzlich ebenfalls nicht rückerstattbar, bei mangelhafter Ware ist laut der irischen Finanzverwaltung jedoch eine Erstattung möglich.

Wer die neue Paketgebühr zahlen muss – und wer sie am Ende spürt

Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung nicht zwangsläufig, dass der Paketbote künftig bei jeder Zustellung eine zusätzliche Gebühr kassiert. Laut der Einigung soll jene Stelle die Bearbeitungsgebühr entrichten, die auch für die übrigen Zollabgaben der betreffenden Sendung verantwortlich ist. Bei Verkäufen aus Drittstaaten sollen Verkäufer und Onlineplattformen wesentlich stärker als bisher für Zollformalitäten und Zahlungen verantwortlich werden.

Ob Unternehmen diese Kosten anschließend über höhere Produktpreise, Versandkosten oder andere Preisbestandteile an ihre Kunden weitergeben, ist eine wirtschaftliche Entscheidung der jeweiligen Anbieter.

3 Euro Zoll auf Temu, Shein und AliExpress: Diese Regel gilt schon jetzt

Die neue Bearbeitungsgebühr ist nicht mit einer anderen Änderung zu verwechseln, die bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt. Für geringwertige Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro erhebt die EU seither übergangsweise einen pauschalen Zollsatz von drei Euro.

Entscheidend ist dabei: Die drei Euro werden nicht einfach einmal pro Paket berechnet. Die Abgabe richtet sich nach den unterschiedlichen Waren- beziehungsweise Zollkategorien innerhalb einer Sendung.

Die Europäische Kommission nennt dazu ein einfaches Beispiel: Werden fünf T-Shirts bestellt, fallen drei Euro an, weil sämtliche T-Shirts derselben Warenkategorie zugerechnet werden. Besteht die Bestellung dagegen aus T-Shirts und einer Uhr, ergeben sich zwei Kategorien und damit insgesamt sechs Euro Zoll.

Die Regelung ist als Übergangslösung konzipiert. Nach derzeitiger Planung soll der pauschale Drei-Euro-Zoll bis zum 1. Juli 2028 gelten. Danach sollen im Zuge der Reform reguläre Zolltarife zur Anwendung kommen.

Der Paketboom aus China bringt Europas Zollsystem an seine Grenzen – nun folgen neue Gebühren und strengere Regeln.

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Paketsteuer Österreich: Seit 1. Oktober gelten zwei Euro pro Paket

Für österreichische Konsumenten kommt noch eine nationale Regelung hinzu. Seit 1. Oktober 2026 gilt die neue österreichische Paketsteuer. Sie beträgt grundsätzlich zwei Euro pro zugestelltem Paket. Versandhändler können alternativ die Berechnung pro Bestellung wählen, sofern diese zu einer Paketzustellung führt.

Die Steuer betrifft allerdings nicht nur Pakete aus China oder anderen Drittstaaten. Erfasst werden grundsätzlich Paketzustellungen im Inland im Rahmen bestimmter Versandhandelsumsätze. Nach Angaben der Wirtschaftskammer können daher sowohl Einfuhren aus Drittstaaten als auch innergemeinschaftliche und österreichische Versandhandelslieferungen betroffen sein.

Auch hier ist nicht der Konsument selbst der Steuerschuldner. Grundsätzlich muss der Versandhändler die Paketsteuer abführen. Sie greift zudem erst, wenn dessen maßgebliche Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Werden Waren über einen Online-Marktplatz verkauft, können die entsprechenden Umsätze für die Paketsteuer der Plattform zugerechnet werden.

Ein Detail ist für Bestellungen rund um den Stichtag wichtig: Maßgeblich ist nach Angaben des Finanzministeriums nicht allein der Tag, an dem das Paket zugestellt wird. Die Steuerschuld entsteht bei Annahme der Zahlung. Die neuen Vorschriften gelten daher für Fälle, in denen die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht.

Sechs Milliarden Pakete: Warum die EU den Onlinehandel aus China stärker kontrolliert

Hinter der europäischen Reform steht vor allem das massive Wachstum des grenzüberschreitenden Onlinehandels. Nach Angaben des Rates bearbeiteten die Zollbehörden der EU im Jahr 2025 rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete. Mehr als 90 Prozent davon kamen demnach aus China. Gleichzeitig waren rund 2.200 Zollstellen und 84.000 Zollbedienstete in den Mitgliedstaaten mit der Abwicklung des Warenverkehrs beschäftigt.

Die EU-Kommission beziffert das Volumen der kleinen E-Commerce-Sendungen Ende 2025 auf rund 5,9 Milliarden – ein Anstieg von mehr als einem Viertel gegenüber dem Vorjahr. E-Commerce-Pakete machen inzwischen mehr als 97 Prozent aller Sendungen aus, die in die EU gelangen. Nach Einschätzung der Kommission bringt die große Menge die bisherigen Kontrollsysteme zunehmend an ihre Grenzen.

Neben der Finanzierung der Zollabwicklung geht es der EU deshalb auch um Produktsicherheit und die Einhaltung europäischer Vorschriften. Verkäufer und Plattformen, die Waren direkt aus Drittstaaten an EU-Kunden vertreiben, sollen nach dem neuen Zollrecht stärker als Importeure behandelt werden und damit auch für korrekte Angaben, Zollzahlungen und die Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften verantwortlich sein.

Temu-Container als Symbol für den Boom günstiger Online-Bestellungen aus China. Neue EU-Zollregeln, die österreichische Paketsteuer und eine geplante Bearbeitungsgebühr könnten den Warenstrom nach Europa verteuern.
 

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EU-Zollreform: Was Konsumenten bei Temu, Shein und AliExpress jetzt wissen müssen

Langfristig soll ein zentraler europäischer Zolldaten-Hub die bislang stark auf die Mitgliedstaaten verteilten Systeme zusammenführen. Zusätzlich wird eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille aufgebaut. Sie soll unter anderem bei Risikoanalysen und der Koordinierung der Zollkontrollen helfen.

Für Konsumenten in Österreich folgt damit im Herbst eine Änderung auf die nächste: Seit Juli gilt die Drei-Euro-Zollregelung für geringwertige Importe, seit 1. Oktober kommt die österreichische Paketsteuer hinzu und spätestens ab November ist eine weitere EU-weite Bearbeitungsgebühr vorgesehen. Wie stark sich diese Maßnahmen tatsächlich auf die Endpreise von Bestellungen bei internationalen Onlineplattformen auswirken werden, lässt sich derzeit noch nicht seriös beziffern. Vor allem die Höhe der neuen EU-Bearbeitungsgebühr muss von der Europäischen Kommission erst festgelegt werden.