Temu Gebühren Österreich 2026 : Temu, Shein, AliExpress: Europas Gebührenwelle trifft die Billigpakete

Aachen, Germany - February 21, 2024: Shipping package of TEMU a giant new Chinese mail order company.

Temu, Shein und AliExpress stehen für den Boom günstiger Online-Bestellungen aus China. In Österreich und der EU kommen nun neue Gebühren und Zollregeln auf kleine Pakete zu.

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Wer günstige Waren bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Onlinehändlern außerhalb der Europäischen Union bestellt, muss sich auf weitere Änderungen einstellen. Nach einer seit Juli geltenden Zollabgabe und der ab Oktober wirksamen österreichischen Paketsteuer soll spätestens ab 1. November 2026 eine zusätzliche EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen eingeführt werden. Wie hoch diese Gebühr ausfallen wird, steht allerdings noch nicht fest.

Die Neuerung ist Teil der umfangreichen Reform des europäischen Zollsystems. Rat und Europäisches Parlament hatten sich bereits im März 2026 politisch auf die Grundzüge verständigt. Am 3. September gab der Rat seine abschließende Zustimmung zu dem ausgehandelten Text. Nach Angaben des Rates sollte anschließend noch das Europäische Parlament den endgültigen Text im September bestätigen, bevor die Verordnung unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden kann.

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EU-Bearbeitungsgebühr: Was sich ab November 2026 ändern soll

Die geplante Bearbeitungsgebühr richtet sich vor allem auf kleine Warenlieferungen, die im Fernabsatz aus Drittstaaten unmittelbar an Kunden in der EU geschickt werden. Sie soll dazu beitragen, die steigenden Kosten der Zollbehörden für die Bearbeitung, Überwachung und Kontrolle der enormen Zahl an E-Commerce-Sendungen zu finanzieren.

Nach der zwischen Rat und Parlament erzielten Einigung soll die Europäische Kommission die konkrete Höhe der Gebühr festlegen. Anschließend soll der Betrag alle zwei Jahre überprüft werden. Die Mitgliedstaaten sollen die Gebühr einheben, sobald die dafür notwendige IT-Infrastruktur zur Verfügung steht – spätestens jedoch ab 1. November 2026.

Damit bleibt wenige Wochen vor dem vorgesehenen Start ein entscheidender Punkt noch offen: der konkrete Betrag. Das österreichische Finanzministerium weist auf seiner Informationsseite zum Wegfall der bisherigen 150-Euro-Zollfreigrenze ebenfalls darauf hin, dass zu Höhe und genauer Anwendung der sogenannten „Union Handling Fee“ derzeit noch nicht alle Detailinformationen verfügbar sind.

Wer die neue Paketgebühr zahlen muss – und wer sie am Ende spürt

Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung nicht zwangsläufig, dass der Paketbote künftig bei jeder Zustellung eine zusätzliche Gebühr kassiert. Laut der Einigung soll jene Stelle die Bearbeitungsgebühr entrichten, die auch für die übrigen Zollabgaben der betreffenden Sendung verantwortlich ist. Bei Verkäufen aus Drittstaaten sollen Verkäufer und Onlineplattformen wesentlich stärker als bisher für Zollformalitäten und Zahlungen verantwortlich werden.

Ob Unternehmen diese Kosten anschließend über höhere Produktpreise, Versandkosten oder andere Preisbestandteile an ihre Kunden weitergeben, ist eine wirtschaftliche Entscheidung der jeweiligen Anbieter.

3 Euro Zoll auf Temu, Shein und AliExpress: Diese Regel gilt schon jetzt

Die neue Bearbeitungsgebühr ist nicht mit einer anderen Änderung zu verwechseln, die bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt. Für geringwertige Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro erhebt die EU seither übergangsweise einen pauschalen Zollsatz von drei Euro.

Entscheidend ist dabei: Die drei Euro werden nicht einfach einmal pro Paket berechnet. Die Abgabe richtet sich nach den unterschiedlichen Waren- beziehungsweise Zollkategorien innerhalb einer Sendung.

Die Europäische Kommission nennt dazu ein einfaches Beispiel: Werden fünf T-Shirts bestellt, fallen drei Euro an, weil sämtliche T-Shirts derselben Warenkategorie zugerechnet werden. Besteht die Bestellung dagegen aus T-Shirts und einer Uhr, ergeben sich zwei Kategorien und damit insgesamt sechs Euro Zoll.

Die Regelung ist als Übergangslösung konzipiert. Nach derzeitiger Planung soll der pauschale Drei-Euro-Zoll bis zum 1. Juli 2028 gelten. Danach sollen im Zuge der Reform reguläre Zolltarife zur Anwendung kommen.

Der Paketboom aus China bringt Europas Zollsystem an seine Grenzen – nun folgen neue Gebühren und strengere Regeln.

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Paketsteuer Österreich: Warum Online-Bestellungen ab Oktober teurer werden könnten

Für österreichische Konsumenten kommt noch eine nationale Regelung hinzu. Ab 1. Oktober 2026 gilt die neue österreichische Paketsteuer. Sie beträgt grundsätzlich zwei Euro pro zugestelltem Paket. Versandhändler können alternativ die Berechnung pro Bestellung wählen.

Die Steuer betrifft allerdings nicht nur Pakete aus China oder anderen Drittstaaten. Erfasst werden grundsätzlich Paketzustellungen im Inland im Rahmen bestimmter Versandhandelsumsätze. Nach Angaben der Wirtschaftskammer können daher sowohl Einfuhren aus Drittstaaten als auch innergemeinschaftliche und österreichische Versandhandelslieferungen betroffen sein.

Auch hier ist nicht der Konsument selbst der Steuerschuldner. Grundsätzlich muss der Versandhändler die Paketsteuer abführen. Sie greift zudem erst, wenn dessen maßgebliche Versandhandelsumsätze im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Millionen Euro betragen haben. Werden Waren über einen Online-Marktplatz verkauft, können die entsprechenden Umsätze für die Paketsteuer der Plattform zugerechnet werden.

Ein Detail ist für Bestellungen rund um den Stichtag wichtig: Maßgeblich ist nach Angaben des Finanzministeriums nicht allein der Tag, an dem das Paket zugestellt wird. Die Steuerschuld entsteht bei Annahme der Zahlung. Die neuen Vorschriften gelten daher für Fälle, in denen die Steuerschuld nach dem 30. September 2026 entsteht.

Sechs Milliarden Pakete: Warum die EU den Onlinehandel aus China stärker kontrolliert

Hinter der europäischen Reform steht vor allem das massive Wachstum des grenzüberschreitenden Onlinehandels. Nach Angaben des Rates bearbeiteten die Zollbehörden der EU im Jahr 2025 rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete. Mehr als 90 Prozent davon kamen demnach aus China. Gleichzeitig waren rund 2.200 Zollstellen und 84.000 Zollbedienstete in den Mitgliedstaaten mit der Abwicklung des Warenverkehrs beschäftigt.

Die EU-Kommission beziffert das Volumen der kleinen E-Commerce-Sendungen Ende 2025 auf rund 5,9 Milliarden – ein Anstieg von mehr als einem Viertel gegenüber dem Vorjahr. E-Commerce-Pakete machen inzwischen mehr als 97 Prozent aller Sendungen aus, die in die EU gelangen. Nach Einschätzung der Kommission bringt die große Menge die bisherigen Kontrollsysteme zunehmend an ihre Grenzen.

Neben der Finanzierung der Zollabwicklung geht es der EU deshalb auch um Produktsicherheit und die Einhaltung europäischer Vorschriften. Verkäufer und Plattformen, die Waren direkt aus Drittstaaten an EU-Kunden vertreiben, sollen nach dem neuen Zollrecht stärker als Importeure behandelt werden und damit auch für korrekte Angaben, Zollzahlungen und die Einhaltung einschlägiger EU-Vorschriften verantwortlich sein.

Temu-Container als Symbol für den Boom günstiger Online-Bestellungen aus China. Neue EU-Zollregeln, die österreichische Paketsteuer und eine geplante Bearbeitungsgebühr könnten den Warenstrom nach Europa verteuern.
 

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EU-Zollreform: Was Konsumenten bei Temu, Shein und AliExpress jetzt wissen müssen

Langfristig soll ein zentraler europäischer Zolldaten-Hub die bislang stark auf die Mitgliedstaaten verteilten Systeme zusammenführen. Zusätzlich wird eine neue EU-Zollbehörde mit Sitz im französischen Lille aufgebaut. Sie soll unter anderem bei Risikoanalysen und der Koordinierung der Zollkontrollen helfen.

Für Konsumenten in Österreich folgt damit im Herbst eine Änderung auf die nächste: Seit Juli gilt die Drei-Euro-Zollregelung für geringwertige Importe, ab 1. Oktober kommt die österreichische Paketsteuer hinzu und spätestens ab November ist eine weitere EU-weite Bearbeitungsgebühr vorgesehen. Wie stark sich diese Maßnahmen tatsächlich auf die Endpreise von Bestellungen bei internationalen Onlineplattformen auswirken werden, lässt sich derzeit noch nicht seriös beziffern. Vor allem die Höhe der neuen EU-Bearbeitungsgebühr muss von der Europäischen Kommission erst festgelegt werden.