Verrechnungspreisrichtlinien Wartungserlass 2025 : Wartungserlass 2025 zu den Verrechnungspreisrichtlinien 2021

Steuerakte

Finaler Wartungserlass 2025 zu den Verrechnungspreisrichtlinien 2021: Die zentrale Leitlinie bleibt der Grundsatz des „dealing at arm’s length“. Die neuen Klarstellungen und Ergänzungen zielen darauf ab, die Anwendung dieses Prinzips zu konkretisieren. 

- © Adobe Stock

Die Verrechnungspreisrichtlinien 2021 sind ein zentrales Auslegungsinstrument der österreichischen Finanzverwaltung und des Steuerpflichtigen zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen und Betriebsstätten. Sie basieren auf den internationalen OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL), insbesondere den Aktualisierungen im Rahmen des BEPS-Projekts. 

Fremdvergleichsgrundsatz

Die zentrale Leitlinie bleibt der Grundsatz des „dealing at arm’s length“. Die neuen Klarstellungen und Ergänzungen zielen darauf ab, die Anwendung dieses Prinzips zu konkretisieren. 

Aktualisierungen im Überblick

Durchlaufende Kosten und Auftragsforschung
In Rz 42 wird betont, dass nur jene Kosten für den Gewinnaufschlag relevant sind, die direkt in die Wertschöpfung eingehen. Vermittelte Leistungen gelten als durchlaufende Posten ohne Aufschlag. Eine Handling Fee kann den Verwaltungsaufwand (zB für die Funktion der Rechnungsstellung) abdecken. Der pauschale 15%-Aufschlag bei Auftragsforschung wurde im Vergleich zum Begutachtungsentwurf gestrichen. Externe Kosten dürfen – ausnahmsweise – dennoch mit Aufschlag versehen werden, wenn sie integraler Bestandteil der Gesamtleistung sind. Dies wird in einem neu eingefügten Beispiel zur Auftragsforschung verdeutlicht. 

Datenbankrecherchen
Statt strikter Bevorzugung lokaler Vergleichsunternehmen (wie im Entwurf vorgesehen), wurde in der finalen Version auf eine flexiblere Handhabung gesetzt. Damit sind künftig auch weiterhin paneuropäische Datenbankanalysen möglich.

Finanztransaktionen und Cash Pooling
Einzelratings von Konzerngesellschaften dürfen nur in Ausnahmefällen besser als das Konzernrating sein. Betont wird zudem, dass längerfristig nicht benötigte Mittel als langfristige Finanzierungen zu behandeln sind. Unternehmen müssen diesbezüglich individuelle Liquiditätsbedarfe dokumentieren.

Konzernrestrukturierungen
Es kann auch bei Übertragungen von Wirtschaftsgütern, die keinen Teilbetrieb darstellen, ein Firmenwert zu berücksichtigen sein. Auch zu Entschädigungszahlungen und vorzeitigen Vertragskündigungen gibt es Klarstellungen (Rz 180).  

Standortvorteile
Staatliche Vorteile wie Forschungsprämien oder COVID-19-Hilfen sollen nur in die Preisgestaltung einfließen, wenn nachgewiesen werden kann, dass auch Fremdunternehmen diese Vorteile weitergeben würden.

Kernaussagen

  • Der Wartungserlass 2025 passt diverse Verweise auf die aktuelle Version der OECD-VPL 2022 an. Außerdem wurde die aktuelle Verwaltungsmeinung und Judikatur aufgenommen.  
  • Die Klarstellungen und neu eingefügten Beispiele reduzieren die Interpretationsspielräume in sensiblen Bereichen wie Auftragsforschung oder Finanztransaktionen. 
  • Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation und Substanznachweise. Unternehmen sollten ihre Transfer-Pricing-Strategien sorgfältig überprüfen und anpassen.

Autor: StB Mag. Martin Hummer ist Director und Head of Transfer Pricing der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz.

Hummer Martin ICON
"Die Klarstellungen und neu eingefügten Beispiele reduzieren die Interpretationsspielräume in sensiblen Bereichen wie Auftragsforschung oder Finanztransaktionen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Dokumentation und Substanznachweise": Martin Hummer, Director und Head of Transfer Pricing ICON Wirtschaftstreuhand - © ICON