Steuer Forschungsprämie : Forschungsprämienrichtlinie – Ist nun alles neu?

Kreativität Problemlösen Forschung

Es sind im Entwurf der FoPR 2025 einige Verschärfungen bzw. erhöhte Dokumentationsanforderungen wie zB Berechnung der FuE Personalstunden, Gemeinkosten, Großanlagen, Zurechnung bei Bau- und Montagebetriebsstätten enthalten. 

- © Fotolia

Sind Unternehmen in der Forschung oder Entwicklung tätig, können sie für diese Aufwendungen die Forschungsprämie iHv 14 % in Anspruch nehmen. Die Forschungsprämie ist aber nicht nur ein Thema für Großkonzerne, auch KMU können von dieser Förderung profitieren. 

Was ist die Forschungsprämienrichtlinie?

Mit Mitte August hat das BMF den Begutachtungsentwurf der Forschungsprämienrichtlinien (FoPR 2025) veröffentlicht. Schon bisher gab es Aussagen der Finanzverwaltung zur Handhabung der Forschungsprämie, jedoch in deutlich geringeren Umfang und viele Aspekte wurden bisher überhaupt nicht von der Finanz ausgeführt. Die Forschungsprämienrichtlinien stellen einen Auslegungsbehelf für die Finanzverwaltung dar und bindet zB Betriebsprüfer im Zuge von Außenprüfungen an die Ansicht der Finanzverwaltung. Final sind Richtlinien jedoch nur eine Darlegung der Ansicht der Finanzverwaltung und für Gerichte, im Unterschied zu Finanzbeamten, nicht bindend.

Inhalt der Richtlinie

Die Finanzverwaltung nimmt in den FoPR 2025 zu allen (steuerlich) relevanten Aspekten der Forschungsprämie nach § 108c EStG Stellung. Neben umfangreichen Abgrenzungen und Klarstellungen zur Frage was unter förderbare FuE fällt, sind in der Richtlinie unter anderem auch die Unterscheidung zwischen eigenbetrieblicher FuE und Auftragsforschung, aber auch Spezialthemen wie pharmazeutische Forschung kommentiert. Auch die – aus Sicht des BMF - korrekte Ermittlung und Dokumentation der Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie und das Verfahren bzw die zu beachtenden Fristen werden behandelt.

Wann sind die neuen Richtlinien anzuwenden?

Die Forschungsprämienrichtlinien sind für Forschungsprämien, die für Kalenderjahre ab 2026 beantragt werden, generell anzuwenden. Nachdem die Forschungsprämie immer erst nach Ablauf des Jahres beantragt werden kann, dauert es noch etwas bis die neuen Richtlinien tatsächlich anzuwenden sind. Allerdings sollen die neuen Richtlinien auch auf alle offenen Veranlagungsjahre sowie Außenprüfungen vergangener Zeiträume angewendet werden, soweit die bisherigen Aussagen der Finanzverwaltung für die Unternehmen nicht günstigere Regelungen vorsehen. Bei Verschärfungen in den Richtlinien kann man sich damit zumindest für die offenen Jahre noch darauf berufen, dass diese erst mit Geltung der Neufassung anwendbar sind. Ob dies in der Praxis gegenüber der Betriebsprüfung immer durchgesetzt werden kann, ist jedoch eine andere Frage.

"Derzeit liegt nur der Entwurf der FoPR vor, abhängig von der finalen Fassung wird es daher in gewissen Aspekten Anpassungen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage oder von internen FuE bezogenen Abläufen bzw Dokumentationen bedürfen, um den neuen Anforderungen nach der FoPR 2025 gerecht zu werden." Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B., Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand.

- © ICON Wirtschaftstreuhand

Unser (vorläufiges) Fazit

Dem Grunde nach ist es zu begrüßen, dass nun erstmalig eine so umfangreiche Darlegung der Ansicht der Finanzverwaltung zur Forschungsprämie vorliegt. Dies schafft für Unternehmen und Steuerberater Planungssicherheit und es herrscht zumindest Klarheit, wie die Finanzverwaltung gewisse Themen der Forschungsprämie lösen möchte. In weiten Teilen kann den Auffassungen der Finanzverwaltung durchaus zugestimmt werden, es sind jedoch im Entwurf auch einige Verschärfungen bzw erhöhte Dokumentationsanforderungen wie zB Berechnung der FuE Personalstunden, Gemeinkosten, Großanlagen, Zurechnung bei Bau- und Montagebetriebsstätten enthalten.

Was müssen Unternehmen nun tun?

Derzeit liegt nur der Entwurf der FoPR 2025 vor, abhängig von der finalen Fassung wird es daher in gewissen Aspekten Anpassungen der Ermittlung der Bemessungsgrundlage oder von internen FuE bezogenen Abläufen bzw Dokumentationen bedürfen, um den neuen Anforderungen nach der FoPR 2025 gerecht zu werden.

Autor: Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien.