Überwachung : E-Control startete Strom- und Gas-Großhandelsüberwachung
Bei Marktmissbrauch drohen Geldstrafen bis zu 150.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen in bestimmten Fällen, teilte die E-Control mit. "Wir erwarten, dass durch eine effektive Bekämpfung von Insidergeschäften und Marktmanipulationen das Vertrauen in den Energiegroßhandel steigt", so E-Control-Vorstand Walter Boltz.
Basis für die Überwachung des Großhandels ist die Verordnung der E-Control zu Energiegroßhandelsdaten und eine EU-Verordnung, die Insiderhandel und Marktmanipulation im Strom- und Gasgroßhandel verbietet. Vor der EU-Verordnung war es der E-Control zufolge weitgehend legal, Insiderwissen im Strom- und Gashandel zu nutzen. So sei es immer wieder vorgekommen, dass Händler etwa von Kraftwerksausfällen erfuhren und danach von den höheren Großhandelspreisen während des Ausfalls profitierten.
Der Strom- und Gashandel hat sich seit der Liberalisierung der Märkte vervielfacht, so die E-Control. Nach wie vor findet der Handel mit Strom und Gas aber zu einem Großteil außerhalb von Handelsplätzen statt - etwa über bilaterale Verträge direkt zwischen Unternehmen. Ab Oktober müssen auch diese Verträge an die E-Control gemeldet werden. (apa)