Energiemarkt : Beweislastumkehr: Energiewirtschaft hat sich durchgesetzt
Der 20. November dürfte ein guter Tag für die österreichische Energiewirtschaft werden. Wenn sich die Mitglieder des Justizausschusses um Punkt 14 Uhr im Hohen Haus an der Wiener Ringstraße versammeln, um ein Papier mit dem sperrigen Titel „Regierungsvorlage I 1804 d.B.“ abzunicken, wird darin ein wichtiger Passus fehlen: Jener zur Beweislastumkehr. Derzeit liegt die Darlegungspflicht beim Anschein überhöhter Strompreise bei den Wettbewerbshütern von E-Control und der Bundeswettbewerbsbehörde. Mit der Novelle zum Kartell- und Wettbewerbsrecht, die an jenem Dienstagnachmittag im November zur Beschlussfassung ansteht, sollte die Beweislast im Verdachtsfall auf die Energieerzeuger übergehen. Sollte. Denn wie INDUSTRIEMAGAZIN von mehreren in die Verhandlungen involvierten Personen, wie etwa SP-Justizsprecher Hannes Jarolim erfahren hat, haben sich die Energieerzeuger durgesetzt: Das Gesetz wird im Jänner 2013 ohne jenen § 4 Abs. 2 in Kraft treten.Einige IndizienVöllig unbemerkt von der Öffentlichkeit tobte in den letzten Monaten ein Kampf, der quer durch alle Reihen ging: Zwischen Lobbyisten beider Seiten, im Justiz-, Wirtschafts- und Umweltministerium, sogar innerhalb der Parteien selbst. Die zentrale Frage dabei: Sollen Energieunternehmen in Zukunft gezwungen sein, ihre Bücher offenzulegen, wenn jemand begründeten Zweifel an der Marktkonformität ihrer Preisgestaltung äußert? Hier geht´s weiter
Indizien für berechtigte Zweifel gäbe es genug: Etwa die zunehmende Diskrepanz zwischen den Großhandelspreisen für die Industrie und jenen Endkundenpreisen, die kleine und mittlere Unternehmen bezahlen. Doch muss ein bloßer Verdacht gleich die Offenlegung höchst sensibler interner Kalkulationen nach sich ziehen? Und könnte nicht gerade diese Offenlegung die freie Preisgestaltung völlig zerstören und staatlicher Kontrollwirtschaft Tür und Tor öffnen? Mehr noch: Wie problematisch ist es, solch eine Regelung nur einem einzigen Sektor zu verordnen?E-Control machtlosWie es scheint, haben sich die marktwirtschaftlichen Bedenken des Gesetzgebers durchgesetzt. Nachdem bei der Vorstellung der Gesetzesinitiative zum neuen Kartellrecht im Januar selbst Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) eine Novelle inklusive Beweislastumkehr angekündigt haben (Koalitionspartner SPÖ war immer dafür), dürften die Argumente der Energieversorger gezogen haben. Für die Regulierungs- und Kartellbehörden macht dies die Aufgabe nicht leichter, wie ein Beispiel aus dem Vorjahr zeigt: Als Experten der E-Control am Rudolfsplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk vergangenen November feststellten, wie die Großhandelspreise kontinuierlich sanken, während Energieanbieter weitere Strompreiserhöhungen ankündigten, startete die E-Control eine umfassende Datenerhebung. Die Kontrolleure fragten bei 19 Energieunternehmen um Daten an – doch kein Einziges von ihnen antwortete. Der lapidare Kommentar der Energieversorger: Die Regulierungsbehörde habe kein Recht, solcherart sensible Informationen einzusehen. Daraufhin klagte die E-Control vor dem Verwaltungsgerichtshof. Das Verfahren läuft heute noch.Differenz „nicht erklärbar“Seither hat sich die Schere bei den Preisen für Strom und Gas weiter geöffnet. Am unteren Ende der Skala stehen die Großhandelspreise an den Strombörsen, an denen sich die Einkaufspreise der Energieversorger und die individuell verhandelten Großverbraucherpreise für die Industrie orientieren. Am oberen Ende stehen die Kleinverbraucherpreise, nach denen sich auch die Energiekosten für den Mittelstand richten. Letztere sind zum Beispiel bei den neun Landesversorgern zwischen Jänner 2009 und Jänner 2012 kontinuierlich gestiegen. Hier geht´s weiter
Auch das Ost-West-Gefälle in den Tarifen bleibt steil. Während Wien Energie beim reinen Strompreis exklusive Netztarife, Steuern und Abgaben im ersten Quartal 2012 rund 8,1 Cent pro kWh verrechnet hat, kam man bei der Tiroler Tiwag mit 6,5 Cent pro kWh davon – ein Centbetrag, der am Ende des Jahres deutlich spürbar wird. „Diese Differenz ist allein mit mehr eigenen Wasserkraftwerken nicht zu erklären“, sagt Johannes Mayer, Leiter der Abteilung Volkswirtschaft bei der E-Control.„Milchmädchenrechnung“Die heimische Energiewirtschaft verweist, wenn es um die Preissituation geht, gerne auf eine umfassende Studie. Demnach liegen die Margen der Branche zwischen 0,1 und 1 Cent pro Kilowattstunde, so die Interessenvertretung „Oesterreichs Energie“. Laut der Organisation kostete Strom in Österreich im Vorjahr im Schnitt 7,5 Cent pro kWh – nur ein Drittel des durchschnittlichen Endpreises von 19,7 Cent/kWh. Netzkosten, Steuern und Abgaben wären laut den Interessenvertretern die wahren Kostentreiber. „Ich glaube nicht, dass man der E-Wirtschaft vorwerfen kann, die Preise seien zu hoch“, sagt Ernst Brandstetter, Sprecher von „Oesterreichs Energie“. Dass die Preise sinken würden, wenn man Anbieter verpflichtet, die Bücher offenzulegen, sei „eine Milchmädchenrechnung“.„Ein Wahnsinn“Ein durchaus nachvollziehbares Argument der Energiewirtschaft ist die Wettbewerbssituation bei einer erzwungenen Transparenz der Bücher: „Bei jeder Preiserhöhung müsste ein Unternehmen gegenüber der Konkurrenz seine eigene Kalkulation offenlegen und nachweisen, dass es höhere Kosten hat. Ein Wahnsinn“, sagt Energie-Lobbyist Ernst Brandstetter. Zudem sei die Regelung auch das Ende des freien Marktes, argumentiert die Energiewirtschaft. „Beweislastumkehr und freier Markt sind schlicht unvereinbar – das wäre die Rückkehr zur behördlichen Strompreisregulierung“, sagt Leo Windtner, Vorstandschef der oberösterreichischen Energie AG. Hier geht´s weiter
Bei Kalkulationstransparenz käme es, so die Versorger, zu einem schmalen Band, innerhalb dessen sich die Preise bewegen. „Der freie Wettbewerb würde damit ganz verschwinden“ sagt Brandstetter. Immerhin: Mit dieser Argumentation ist Brandstetter nicht alleine. Diesen Sommer äußerte die deutsche Monopolkommission Bedenken, dass in Deutschland eine vergleichbare, seit Jahren bestehende Regelung das Funktionieren des Marktes beeinträchtige.Zweifel am Markt„Wenn wir einen funktionierenden Markt hätten, bräuchte tatsächlich niemand die Beweislastumkehr. Dann wäre das wirklich ein Rückfall in die Planwirtschaft“, sagt Johannes Mayer von der E-Control. Doch dass ein freier Markt wirklich bestehe, bezweifelt er – und erhält dabei Rückendeckung von der Bundeswettbewerbsbehörde. Ein für Wettbewerbsanalysen in Märkten standardmäßig angewandter Test der Regulierer scheint dies zu bestätigen. Dieser legte erst unlängst nahe, dass hierzulande kaum Kundenfluktuation herrscht, wenn ein Anbieter an der Preisschraube dreht. „Hebt ein Anbieter, wie hierzulande zuletzt geschehen, seine Preise im zweistelligen Prozentbereich an, dann wandert in aller Regel zumindest ein kleiner Teil der Kundschaft ab. Die Situation bei uns war jedoch so, dass kein messbarer Wechsel stattfand“, sagt Johannes Mayr. „Der Markt ist vom Gesetz her liberal, von den Fakten her nicht.“Vorbild DeutschlandDie Blaupause für jenen § 4 Abs. 2, der in diesen Tagen einen leisen Tod gestorben ist, kommt eigentlich aus Deutschland. Im Dezember 2007 verabschiedete der deutsche Bundestag ein auf fünf Jahre befristetes Gesetz, das Energieversorger bei Verdacht auf überhöhte Preise zwingt, ihre Kalkulation gegenüber Kontrollbehörden zu begründen. Trotz einiger Kritik gilt das Gesetz als Erfolg: „Seit der Einführung hat es für Endabnehmer beim Strom- und Gaspreis Entlastungen von hunderten Millionen Euro gegeben“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des deutschen Bundeskartellamts. Marktwirtschaftliche Bedenken, wonach das Gesetz das Recht auf freies Unternehmertum verletzt, gibt es scheinbar keine mehr: Diesen Oktober wurde das Gesetz im Bundestag mit den Stimmen der konservativ-liberalen Regierungskoalition um weitere fünf Jahre verlängert. Auffällig ist aber auch, dass es nach Inkrafttreten des Gesetzes zwar dutzende Verfahren gegeben hat, aber kein einziger Energieversorger wegen Marktmissbrauchs verurteilt wurde. Zumindest in Deutschland, so scheint es, war die Sorge, dass die Energiepreise von einem Oligopol diktiert werden, offenbar unbegründet. Oder aber die Rute im Fenster der Energieanbieter hat ihre Wirkung nicht verfehlt.Hier geht´s weiter
Walter Boltz: "Chance auf Transparenz"Die Energiepreise könnten niedriger sein. Ein Einblick in die Unternehmensdaten könnte dies beweisen. Die E-Control beobachtet die Entwicklung der Strom- und Gaspreise seit Jahren intensiv. Dabei ist eines augenscheinlich: Die Entwicklungen am Großhandels- und am Endkundenmarkt laufen auseinander – teilweise sogar sehr deutlich. Seit Jahren sinken die Großhandelspreise für Strom, doch die Kleinverbraucher schauen durch die Finger. Warum kommen die günstigeren Preise am Markt bei den Kleinverbrauchern nicht an? Ein Passus zur so genannten Beweislastumkehr, also der Darlegungspflicht für Energieunternehmen im Falle des Verdachtes zu hoher Energiepreise, würde uns die Möglichkeit geben, unsere Annahmen und Analysen auch mit Unternehmensdaten zu überprüfen. Denn dann würde transparent gemacht, wie die einzelnen Unternehmen beschaffungsseitig tatsächlich agieren. Wie es scheint, wird eine solche nicht kommen. Daher: Chance vergeben. Walter Boltz, Geschäftsführer E-Control Barbara Schmidt: "Keine Planwirtschaft"Die Beweislastumkehr benachteiligt heimische Versorger – und ändert nichts an den hohen Nebenkosten. Der Strommarkt ist seit zehn Jahren liberalisiert. Natürlich nur die Preise für die Kilowattstunde, nicht der Löwenanteil an Kosten, die Industrie und Endverbraucher bezahlen: Gebühren für das Leitungsnetz, die vom Regulator festgelegt werden, und Steuern und Abgaben auf Strom. Von 19,7 Cent Durchschnittskosten pro kWh bleiben nur 7,5 Cent für Markt und Wettbewerb. Sollten in Zukunft Energieunternehmen gezwungen sein, wettbewerbssensible interne Daten offenzulegen, wenn irgendjemand Zweifel an der Preisgestaltung äußert? Das steht in krassem Widerspruch zum liberalisierten Markt. Und es beträfe nur österreichische Unternehmen, während ausländische Konkurrenten dazu nicht verpflichtet werden könnten. Die Folge wären eine Art Planwirtschaft und enorme Bürokratiekosten, ohne dass (siehe Anteil der reinen Stromkosten) Vorteile für die Kunden entstehen könnten. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie