Energieeffizienzgesetz : Feinjustiert?

Zweieinhalb Jahre ziehen sich die Verhandlungen zum geplanten Energieeffizienzgesetz (EEffG) inzwischen hin. Diesen Juni gab es ein erstes Ergebnis. Der Ministerrat ließ die Vorlage von Reinhold Mitterlehner (ÖVP) passieren. Die Zeit drängte: Seit Dezember 2012 ist die entsprechende EU-Richtlinie in Kraft. Sie gibt vor, dass alle Mitgliedsstaaten Energieeinsparungen von 1,5 Prozent pro Jahr gesetzlich fixieren müssen.

Die Frist für die EU-Staaten, die Vorlage in nationales Recht umzusetzen, läuft heuer im Juni aus. In Österreich war genau vor einem Jahr ein erster Anlauf im Parlament gescheitert. Falls das neuerlich passieren sollte – Ende Juni stand die Abstimmung im Parlament an, deren Ausgang zu Redaktionsschluss noch nicht feststand –, wäre das nicht allzu schlimm, sagt allerdings ein Verhandlungsteilnehmer Mitte Juni dem INDUSTRIEMAGAZIN: „Österreich liegt im Vergleich zu den anderen Staaten gut im Zeitplan“, sagt er. In Brüssel ließen sich mehrere Monate Verspätung schon aushandeln“.

Im Herbst wird es ernst

Doch spätestens heuer im Herbst muss das EEffG hierzulande beschlossen sein, sonst drohen hohe Strafzahlungen. Mit der Novelle wird nach Ansicht von Experten Raum für Wirtschaftswachstum gelassen, da frühere Vorleistungen anerkannt würden, heißt es im Schwerpunkt-Artikel der jüngsten Nummer der „Wiener Wirtschaft“. Der Kern des Papiers: Der Endenergieverbrauch Österreichs soll bis zum Jahr 2020 bei einem Wert von 1.100 Petajoule (rund 306.000 Gigawattstunden) stabilisiert werden. Jedes Jahr müssen 0,6 Prozent des Verbrauchs eingespart werden. Das klingt nicht nach viel, ergibt aber über die gesamte Zeit gesehen eine stattliche Summe: Bis zum Jahr 2020 sind dann unter dem Strich rund 10,4 Milliarden Kilowattstunden einzusparen. Im Zentrum der geforderten Energieeinsparungen: Energielieferanten und die öffentliche Hand.

„Einen Schritt in die richtige Richtung ortet IV-Generalsekretär Christoph Neumayer hinsichtlich des Gesamtzieles von 1.100 Petajoule pro Jahr, da es sich in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie um relative Ziele handelt. „Wenn einer erhofften konjunkturellen und demografischen Entwicklung Rechnung getragen werden kann, verliert das Gesetz den Charakter eines gläsernen Wachstums-Deckels. Ich denke nicht, „dass es das richtige Signal in der derzeitige konjunkturellen Lage wäre“, so der IV-Generalsekretär. In weiterer Folge müsse es darum gehen, die Diskussion im Parlament zu nutzen, um die nunmehrige Regierungsvorlage „noch weiter für die Praxis fit zu machen“, sagt Neumayer.

Energieaudits entschärft

Die jüngste Version der Novelle hat an anderer Stelle auch für eine hörbare Erleichterung gesorgt – Stichwort Energieaudits. Ursprünglich waren verpflichtende Energieberatungen für alle energieverbrauchenden Firmen ab vier Mitarbeitern, externe Energieaudits für Firmen ab 50 Mitarbeitern, Aufzeichnungspflichten und verbindliche Einsparungsziele für alle vorgesehen. Zusätzlich waren Ausgleichszahlungen vorgesehen.

Diese Passage ist gestrichen. Statt dessen sieht das jetzige EEffG vor, dass erst Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ein Energiemanagementsystem einrichten oder alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen müssen. Ein „Bürokratieschub für Betriebe“ sei „weitgehend abgewendet“ worden, heißt es bei der Wirtschaftskammer. Der Entwurf sei im Vergleich zur Regierungsvorlage vom April 2013 „deutlich verbessert“. Einige von der Wirtschaft aufgezeigte Kritikpunkte seien „aufgenommen worden“.

Strategische Maßnahmen

Ein umstrittener Punkt: Das kumulative End-Energieeffizienzziel muss zu 72 Prozent durch Handlungen der Energielieferanten erreicht werden. Die Energielieferanten sind verpflichtet, bei ihren Kunden für mehr Energieeffizienz zu sorgen. Der restliche Anteil sei über „strategische Maßnahmen“ zu erzielen, heißt es in den Erläuterungen zu dem Entwurf. Dagegen ist der Verkehr, der in Österreich mit rund einem Drittel einen sehr hohen Anteil am Endenergieverbrauch hat, großzügig von der Novelle ausgenommen. Auch im Bereich der Gebäude will der Bund zwar eine Sanierungsquote von drei Prozent, nimmt aber die öffentlichen Gebäude, die von der bundeseigenen BIG verwaltet werden, aus.