Baustoffe : Strabag-Schiedsspruch: 40 Mio. Dollar für Cemex
Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem börsenotierten Baukonzern Strabag und dem mexikanischen Baustofflieferanten Cemex gibt es nun einen Schiedsspruch. Demnach muss die Strabag eigenen Angaben zufolge 42 bis 44 Millionen Dollar (33,5 bis 35 Millionen Euro) an die Cemex zahlen. "Wir werden versuchen, das für unwirksam erklären zu lassen", sagte Strabag-Sprecherin Diana Klein heute, Dienstag, zur APA. "Fakt ist, uns wurde zu vier Fünftel Recht gegeben." Andernfalls wäre die Geldstrafe höher ausgefallen. Die Cemex habe auf 150 Millionen Dollar plus Zinsen geklagt.Rücktritt vom KaufDie Auseinandersetzung geht auf einen Kaufvertrag vom 30. Juni 2008 zurück, von dem der österreichische Bauriese zurückgetreten ist. Die Strabag hätte von der Cemex Zementfabriken in Österreich und Ungarn im Wert von 310 Millionen Euro übernehmen sollen. Die Strabag trat aber von dem Kauf zurück und berief sich dabei auf eine Vertragsklausel, wonach der Kauf bis 30. Juni 2009 von den Kartellbehörden in Österreich und Ungarn genehmigt werden hätte müssen. Die Cemex wiederum wirft der Strabag Vertragsbruch vor.Die Kartellbehörden seien nicht säumig gewesen, hieß es schon im Juli 2009 vonseiten des Oberlandesgerichts Wien, das als Kartellgericht zuständig war. Der Prüfungsantrag sei am 9. Dezember 2008 beim OLG eingelangt und per 28. April 2009 sei der Zusammenschluss in Verbindung mit Auflagen genehmigt worden. Gegen diesen Beschluss erhoben die Bundeswettbewerbsbehörde und die Strabag Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht."Zu vier Fünftel gewonnen"Beide Streitparteien behaupten nun, das Verfahren gewonnen zu haben: Das Schiedsgericht sei zur Entscheidung gekommen, dass der Rücktritt der Strabag vom Kauf der Cemex-Assets in Österreich und Ungarn im Jahr 2009 "rechtswidrig und rechtsunwirksam" war, geht laut Börse-Express aus einem Statement an die mexikanische Börse hervor. Aus der Strabag wiederum heißt es: "Auch wenn wir jetzt zu vier Fünftel gewonnen haben, werden wir überlegen, ob wir den Schiedsspruch auch anfechten werden." (APA)