Forstwirtschaft : Klausner Group versus Nordrhein-Westfalen

Die Auseinandersetzung zwischen dem Tiroler Holzriesen Klausner Group und dem deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) geht in die nächste Runde. Klausner sieht offenbar die Nichteinhaltung eines Anfang Mai 2013 mit dem Bundesland vor dem Landgericht Münster geschlossenen Vergleichs. Dabei wurde für eine Frist von sechs Monaten die Reservierung von 195.000 Festmeter Fichtenholz aus dem Staatswald des deutschen Bundeslandes vereinbart.

Klausner habe sich im Gegenzug dazu verpflichtet, daraus keine Schadenersatzansprüche herzuleiten, wenn keine anderweitige vertragliche Regelung getroffen wird. Am letzten Tag der Frist sei der Klausner Group nunmehr jedoch mitgeteilt worden, dass NRW allenfalls bereit sei, höchstens 10.000 Festmeter verteilt auf drei Monate zu liefern, teilte der Holzriese am Mittwoch in einer Aussendung mit. Daher sehe man sich leider gezwungen zu prüfen, wie man nun - auch juristisch - vorgehen müsse, hieß es seitens des Unternehmens.

Bruchteil des Vereinbarten

Die 10.000 Festmeter seien ein winziger Bruchteil der für Klausner Anfang Mai reservierten Menge und ein noch geringerer Teil der vertraglich geschuldeten Menge von 500.000 Festmeter pro Jahr seit dem Jahr 2010, kritisierte das Unternehmen. "Unser Unternehmen hat seit Mitte 2009 bis heute keinerlei Holzlieferungen aus dem Land NRW erhalten", erklärte Klausner.

Die Haltung des Landes sei nicht nachvollziehbar und trage auch der Sach- und Rechtslage keine Rechnung. Das Land NRW habe dem Tiroler Unternehmen aber auch einen substanziellen wirtschaftlichen Schaden zugefügt, indem Verträge gebrochen worden seien. Der Vergleich Anfang Mai sei nur dazu genutzt worden, weiter auf Zeitgewinn zu setzen, teilte der Holzriese mit.

NRW habe die Reservierungsfrist zudem dazu genutzt, ein Verfahren bei der Europäischen Kommission einzuleiten. Das Bundesland wolle überraschend nach mehr als sechs Jahren festgestellt haben, dass die mit Klausner und weiteren Wettbewerbern Anfang 2007 geschlossenen Verträge nicht EU-konform seien. Das Land NRW berufe sich auf kartellrechtliche Gründe, die aber nicht vorliegen und offenbar für Wettbewerber des Tiroler Unternehmens nicht gelten sollen.

Zudem sei laut Klausner ein verhandelbarer Lösungsvorschlag zur Erledigung des gesamten Streites seitens Nordrhein-Westfalens verweigert worden. Mitte Mai war bekannt geworden, dass Klausner von NRW Schadenersatz in Höhe von rund 120 Millionen Euro fordert und indirekt auch auf so gut wie sämtliches Fichtenholz aus dem Bundesland besteht. Dahin gehend wurde beim Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung eingelegt, um ein exklusives Abnahmerecht zu erwirken, berichten deutsche Medien damals. Entschieden werde über die Schadenersatzforderungen erst 2014, hieß es.

Klausner wurde 1918 in St. Johann in Tirol gegründet, hat seinen Sitz in Oberndorf im Bezirk Kitzbühel. (APA)