Neue Förderperiode : Die neuen Regeln für EU-Förderungen

Mit Ende 2014 wurden die EU-Verordnungen für die Förderperiode 2014–2020 bereits teilweise auf die einzelnen Förderprogramme angewandt und die Förderanforderungen definiert. Die relevanten Rechtsgrundlagen für die Förderperiode 2014–2020 sind durch eine klare Hierarchie geprägt: Alles was die EU nicht bestimmt hat, kann vom jeweiligen Förderprogramm geregelt werden. Der jeweilige Mitgliedstaat kann also nur jene Teile beeinflussen, die nicht auf EU-Ebene oder Programmebene behandelt wurden.
Personalkosten – die magischen 1.720 Stunden
Wesentliche Änderungen gegenüber der Vorperiode betreffen die Ermittlung und Förderung von Personalkosten. Früher konnten nur tatsächlich angefallene Personalkosten eingereicht werden, basierend auf entsprechenden Aufzeichnungen. Der damit zusammenhängende Arbeitsaufwand wurde stark kritisiert, worauf die EU reagiert hat: Sie lässt nun auch pauschale Berechnungsmethoden zu. Allgemeine bisherige Regelungen gelten weiterhin, z. B. ausschließlicher Projektzusammenhang, Projektnotwendigkeit, Tatsächlichkeit und Zahlungsfluss. Aber Personalkosten dürfen zukünftig nicht nur aufgrund lückenloser Vollzeit-Arbeitszeitaufzeichnungen, sondern auch nach standardisierten Einheitswerten bzw. Pauschalsätzen abgerechnet werden. Dabei wird ein pauschaler Stundenteiler von 1.720 Stunden pro Jahr angewandt. Auch der Nachweis der betreffenden Arbeitsstunden kann entfallen. Voraussetzung dafür ist, dass der oder die Projektmitarbeitende in einem vertraglich definierten Ausmaß der Gesamtarbeitsverpflichtung am Projekt teilnimmt (z. B. 30 %). Bei flexibler Mitarbeit sind nur mehr die angefallenen Projektstunden nachzuweisen.
Erfolgsfaktor Kostenrechnung
So schön die Vereinfachungen auch klingen mögen, so fraglich ist: Wie soll den Förderungsnehmern zukünftig der weiter- hin erforderliche Nachweis gelingen, dass keine Doppel- oder Mehrfachfinanzierung vorliegt? Offen ist auch die Frage, was zu tun sei, wenn eine Arbeitskraft in mehreren Projekten zusammen mehr als 1.720 h pro Jahr arbeitet. Eine saubere und verlässliche Kostenrechnung wird für die Förderabrechnung in der kommenden Periode erfolgsbestimmend sein – ein weiterer Grund dafür, als Fördernehmer größten Wert auf klare und transparente Kostenrechnung zu legen.