Datendiebstahl : Max Schrems klagt Google wegen automatischem Tracker in jedem Android-Handy

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Die Datenschutzorganisation "NOYB" des österreichischen Facebook-Klägers Max Schrems hat eine formelle Beschwerde gegen Google nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingereicht, da Nutzer über eine "Android Advertising ID" ohne gültige rechtliche Grundlage getrackt würden.

Google verpasst jedem Android-Gerät ein digitales Nummernschild

Das Prinzip laut NOYB: Ein Telefon kaufen, aber einen Tracker bekommen. Jedes Mal, wenn man ein neues Android-Handy kaufe und zum ersten Mal einschalte, platziere Google eine Tracking-ID auf dem Telefon. Sie funktioniere wie ein "digitales Nummernschild" und ermögliche Google und zahllosen Drittanbietern die Überwachung der User.

Die Nutzer hätten keine wirkliche Kontrolle, es gebe keine Möglichkeit, die ID endgültig zu löschen, sondern lediglich eine neue zu generieren. "Im Prinzip erhalten Sie ein Tracker jedes Mal, wenn Sie ein neues Android-Telefon kaufen", erklärt Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.eu.

Der Name der Organisation NOYB bildet sich übrigens aus einer Abkürzung, und diese steht für die englische Redewendung "none of your business", was so viel heißt wie "Das geht dich nichts an".

Laut EU-Recht muss es Wahlfreiheit geben - die es in der Realität nicht gibt

Das EU-Recht verlangt Wahlfreiheit. Nach der DSGVO müssen die Nutzer dem Tracking zustimmen. Google sammelt laut NOYB aber keine gültige "Opt-in"-Zustimmung, bevor die Tracking-ID erstellt wird, sondern scheine diese IDs ohne die explizite Zustimmung der Nutzer zu generieren. Android lasse das Löschen der Tracking-ID jedoch nicht zu, es werde lediglich eine neue ID generiert, die die bestehende Tracking-ID ersetzt.

Milliardenstrafe ist zumindest nicht auszuschließen

Die formelle Rechtsbeschwerde wurde laut NOYB bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht und basiert unter anderem auf dem Bericht "Out of control" des norwegischen Verbraucherrates. Im Rahmen der DSGVO können die Behörden eine Geldstrafe in Höhe von 4 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen, was bei Google laut NOYB bis zu 5 Milliarden Euro ausmacht. (apa/red)