CBAM Compass : CBAM ab 2026: Was Industrieunternehmen beim CO₂-Grenzausgleich jetzt beachten müssen
Peter Jonas, Direktor der Zertifizierungs- und Verifizierungsstelle von Austrian Standards, schreibt an dieser Stelle wiederkehrend über CBAM.
- © Austrian StandardsDie Europäische Verordnung (EU) 2023/956 führt ein CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) ein, bei dem für CO₂-intensive Importwaren ein CO₂-abhängiger Zoll erhoben wird. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, die Verlagerung der Produktion in Länder mit niedrigeren Klimastandards („Carbon Leakage“) zu verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
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Emissionsdaten müssen zudem von einer unabhängigen Stelle verifiziert werden, andernfalls kommen unverhältnismäßig hohe Zahlungen auf Basis von Standardwerten zur Anwendung. Bereits seit Jänner 2026 müssen Importeure ihre Importdaten eigenständig monitoren. Emissionsdaten müssen laufend erfasst werden.
CBAM krempelt die Prozesse entlang der Supply-Chain um
CBAM verändert die Prozesse entlang der Lieferkette. Bestimmte Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff dürfen nur noch mit einer Zulassung als CBAM-Anmelder importiert werden.
Hinzu kommen Emissionsberichte, Zertifikatskäufe und neue Dokumentationspflichten.
Als Direktor der Zertifizierungs- und Verifizierungsstelle von Austrian Standards begleite ich Sie in dieser Kolumne dabei, diese Entwicklungen einzuordnen und strukturiert anzugehen.
Herzlichst, Ihr Peter Jonas
CBAM erklärt: Pflichten, Fristen & Anforderungen ab 2026 - mehr Informationen hier