Landesverteidigung : Wehrdienstreform: Die Argumente für eine längere Dienstzeit
Das „8-plus-2-Modell“ sieht acht Monate Grundwehrdienst sowie zusätzliche Milizübungen im Umfang von zwei Monaten vor, verteilt über mehrere Jahre. Armin Richter betont, dass es dabei nicht um eine neue Wehrpflicht gehe, sondern um eine "ausreichende Ausbildung".
- © Bundesheer ÖsterreichDie sicherheitspolitische Lage Europas rückt Fragen der Landesverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Für Armin Richter, Präsident des Milizverbandes Österreich, Milizoffizier im Generalstab des Österreichischen Bundesheers und Konsulent für strategische Unternehmensführung, ist klar: "Ohne strukturelle Anpassungen bei Ausbildung und Übungen wird das Bundesheer seine verfassungsmäßigen Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen können", sagt er.
Im Zentrum seiner Argumentation steht das von der Wehrdienstkommission empfohlene „8-plus-2-Modell“. Dieses sieht acht Monate Grundwehrdienst sowie zusätzliche Milizübungen im Umfang von zwei Monaten vor, verteilt über mehrere Jahre. Richter betont, dass es dabei nicht um eine neue Wehrpflicht gehe, sondern um eine ausreichende Ausbildung und Wiederholungsübungen: In den derzeitigen sechs Monaten fänden wesentliche Inhalte schlicht keinen Platz. Besonders entscheidend sei die Ausbildung im Verband. „Das Bundesheer denkt nicht in Einzelsoldaten“, erklärt er, sondern setze Formationen ein. Nur durch Übungen im Kompanie- oder Bataillonsrahmen könne ein Soldat im siebten und achten Monat des Grundwehrdienstes das nötige Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Organisation entwickeln, und dann fertig ausgebildet in „seine“ Einsatzeinheit im Rahmen der Miliz hineinwachsen.
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Besondere Bedeutung misst Richter der Miliz bei. Österreich verfüge verfassungsgemäß über eine Milizarmee und kein Berufsheer, der Großteil der Kräfte im Mobilmachungsfall bestehe aus Milizsoldaten. Rund drei Viertel des Mobilmachungsrahmens von derzeit etwa 55.000 Soldaten werden daher aus Wehrpflichtigen des Milizstandes als „Staatsbürger in Uniform“ gestellt. Wenn diese Kräfte nicht regelmäßig übten, verliere das Wehrsystem seine militärische Substanz.
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Die Auswirkungen zeigen sich bei der Mobilisierung. Nach heutigem Stand müsste das Bundesheer im Ernstfall zunächst eine etwa zweimonatige Einsatzvorbereitung absolvieren, bevor die Masse der Kräfte einsatzfähig wäre. Für Richter ist das nicht akzeptabel: Eine Mobilmachung durch die Bundesregierung, nach der „zwei Monate wenig bis nichts passiert“, sei militärisch nicht sinnvoll. Das neue Modell soll diese Vorbereitungszeit auf wenige Tage reduzieren.
Gleichzeitig argumentiert er, dass „8 plus 2“ nicht nur militärisch, sondern auch gesellschaftlich und wirtschaftlich die praktikabelste Lösung zur Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit sei. Für Wehrpflichtige greife das Modell am wenigsten in die Lebensplanung ein, auch für Arbeitgeber seien Übungszeiten auf Jahre voraus planbar, und für den Staatshaushalt stelle es die kostengünstigste Variante dar.
Skeptisch äußert sich Richter hingegen zur Idee einer Volksbefragung über die Dauer des Wehrdienstes. Zwar sei direkte Demokratie grundsätzlich zu begrüßen, doch handle es sich seiner Einschätzung nach um eine operative Frage und nicht um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung. Zudem würde ein solcher Prozess wertvolle Zeit kosten. Das neue System müsse bereits ab Jänner 2027 gelten, um das Ziel zu erreichen, Österreich bis 2032 wieder verteidigungsfähig zu machen.
Diese Zielsetzung ist Teil des „Zielbildes 2032“ des österreichischen Bundesheeres, und leitet sich für Richter aus der verfassungsrechtlich verankerten Umfassenden Landesverteidigung ab. Diese bilde eine der zentralen Staatsaufgaben neben innerer Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Österreichs Souveränität bedeute letztlich die Fähigkeit, freie Entscheidungen aus eigener Kraft treffen zu können.
Das österreichische Wehrsystem basiert dabei weiterhin auf dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“. Für Richter ist dies die „demokratischste Version“, Streitkräfte aufzustellen, weil die Verantwortung für die Landesverteidigung der gesamten Bevölkerung zukomme. Inhaltlich müsse die Ausbildung wieder stärker auf klassische militärische Kernaufgaben ausgerichtet werden. In den vergangenen Jahrzehnten seien vor allem Auslandseinsätze, Katastrophenhilfe und sicherheitspolizeiliche Assistenzleistungen im Fokus gestanden. Einsatzarten wie Verteidigung oder Verzögerung seien dagegen in den Hintergrund getreten, obwohl sie den Kern militärischer Landesverteidigung bildeten.
Auch neue Bedrohungsszenarien erfordern nach Richters Einschätzung eine entsprechende Vorbereitung. Dazu zählt insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur im Inland, etwa Verkehrswege oder Energieversorgung. Solche Aufgaben könnten nicht von kleinen Kontingenten erfüllt werden, sondern erforderten ausreichend große Kräfte.
Positiv bewertet er die Entwicklung bei der Ausrüstung. Im Vergleich zu früher habe sich die Ausstattung der Miliz deutlich verbessert, und grundsätzlich gelte das Prinzip „gleiche Aufgaben, gleiche Ausrüstung“ für alle Soldaten. Die Modernisierung erfolgt schrittweise im Rahmen des von Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner angeordneten „Aufbauplan 2032+“. Dieser materielle Aufbauplan gehört nun durch personelle Entscheidungen wie im empfohlenen Modell „8+2“ vollendet.
Internationale Kooperationen betrachtet Richter als notwendig, auch für einen neutralen Staat. Insbesondere bei Ausbildung und Beschaffung sei Zusammenarbeit unvermeidbar, da militärische Großgeräte begrenzt verfügbar seien und Produktionskapazitäten auf internationale Nachfrage abgestimmt würden. Dies alles hat jedoch mit der Frage der Wehrdienstorganisation nichts zu tun.