Wehrdienst : Heeresreform: Die Argumente für eine längere Wehrpflicht

Bundesheer Österreich

Das „8-plus-2-Modell“ sieht acht Monate Grundwehrdienst sowie zusätzliche Milizübungen im Umfang von zwei Monaten vor, verteilt über mehrere Jahre. Armin Richter betont, dass es dabei nicht um eine neue Wehrpflicht gehe, sondern um eine "ausreichende Ausbildung".

- © Bundesheer Österreich

Die sicherheitspolitische Lage Europas rückt Fragen der Landesverteidigung wieder in den Mittelpunkt. Für Armin Richter, Präsident des Milizverbandes Österreich, Milizoffizier im Generalstab des Österreichischen Bundesheers und Konsulent für strategische Unternehmensführung, ist klar: "Ohne strukturelle Anpassungen bei Ausbildung und Übungen wird das Bundesheer seine verfassungsmäßigen Aufgaben nur eingeschränkt erfüllen können", sagt er.

Im Zentrum seiner Argumentation steht das von einer Expertenkommission empfohlene „8-plus-2-Modell“. Dieses sieht acht Monate Grundwehrdienst sowie zusätzliche Milizübungen im Umfang von zwei Monaten vor, verteilt über mehrere Jahre. Richter betont, dass es dabei nicht um eine neue Wehrpflicht gehe, sondern um eine ausreichende Ausbildung: In den derzeitigen sechs Monaten fänden wesentliche Inhalte schlicht keinen Platz. Besonders entscheidend sei die Ausbildung im Verband. „Das Bundesheer denkt nicht in Einzelsoldaten“, erklärt er, sondern setze Formationen ein. Nur durch Übungen im Kompanie- oder Bataillonsrahmen könne ein Soldat Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Organisation entwickeln. 

Hören Sie hier Armin Richter, Präsident Milizverband Österreich im Podcast

Besondere Bedeutung misst Richter der Miliz bei. Österreich verfüge über kein reines Berufsheer, der Großteil der Kräfte im Mobilmachungsfall bestehe aus Milizsoldaten. Rund drei Viertel des Mobilmachungsrahmens von derzeit etwa 55.000 Soldaten kämen aus dieser Reserve. Wenn diese Kräfte nicht regelmäßig übten, verliere das System seine militärische Substanz. 

 

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Die Auswirkungen zeigen sich bei der Mobilisierung. Nach heutigem Stand müsste das Bundesheer im Ernstfall zunächst eine etwa zweimonatige Einsatzvorbereitung absolvieren, bevor die Masse der Kräfte einsatzfähig wäre. Für Richter ist das nicht akzeptabel: Eine Mobilmachung, nach der „zwei Monate wenig bis nichts passiert“, sei militärisch nicht sinnvoll. Das neue Modell soll diese Vorbereitungszeit auf wenige Tage reduzieren. 

Gleichzeitig argumentiert er, dass „8 plus 2“ nicht nur militärisch, sondern auch gesellschaftlich und wirtschaftlich die praktikabelste Lösung sei. Für Wehrpflichtige greife das Modell am wenigsten in die Lebensplanung ein, für Arbeitgeber sei es planbar, und für den Staatshaushalt stelle es die kostengünstigste Variante dar.

Skeptisch äußert sich Richter hingegen zur Idee einer Volksbefragung über die Dauer des Wehrdienstes. Zwar sei direkte Demokratie grundsätzlich zu begrüßen, doch handle es sich seiner Einschätzung nach um eine operative Detailfrage und nicht um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung. Zudem würde ein solcher Prozess wertvolle Zeit kosten. Das neue System müsse bereits ab 2027 gelten, um das Ziel zu erreichen, Österreich bis 2032 wieder verteidigungsfähig zu machen. 

"Eine Mobilmachung, nach der zwei Monate wenig bis nichts passiert, ist militärisch nicht sinnvoll." 
Armin Richter, Präsident Milizverband Österreich

- © Katharina Wocelka

Diese Zielsetzung leitet Richter aus der verfassungsrechtlich verankerten umfassenden Landesverteidigung ab. Sie bilde eine der zentralen Staatsaufgaben neben innerer Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Österreichs Souveränität bedeute letztlich die Fähigkeit, Entscheidungen aus eigener Kraft treffen und durchsetzen zu können.

Das österreichische Wehrsystem basiert dabei weiterhin auf dem Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“. Für Richter ist dies die „demokratischste Version“, Streitkräfte aufzustellen, weil die Verantwortung für die Landesverteidigung der gesamten Bevölkerung zukomme. Inhaltlich müsse die Ausbildung wieder stärker auf klassische militärische Kernaufgaben ausgerichtet werden. In den vergangenen Jahrzehnten seien vor allem Auslandseinsätze, Katastrophenhilfe und sicherheitspolizeiliche Assistenzleistungen im Fokus gestanden. Aufgaben wie Verteidigung oder Verzögerung seien dagegen in den Hintergrund getreten, obwohl sie den Kern militärischer Landesverteidigung bildeten.

Auch neue Bedrohungsszenarien erfordern nach Richters Einschätzung eine entsprechende Vorbereitung. Dazu zählt insbesondere der Schutz kritischer Infrastruktur im Inland, etwa Verkehrswege oder Energieversorgung. Solche Aufgaben könnten nicht von kleinen Kontingenten erfüllt werden, sondern erforderten ausreichend große Kräfte. 

Positiv bewertet er die Entwicklung bei der Ausrüstung. Im Vergleich zu früher habe sich die Ausstattung der Miliz deutlich verbessert, und grundsätzlich gelte das Prinzip „gleiche Aufgaben, gleiche Ausrüstung“ für alle Soldaten. Dennoch erfolge die Modernisierung schrittweise im Rahmen eines langfristigen Aufbauplans bis 2032.

Internationale Kooperationen betrachtet Richter als notwendig, auch für einen neutralen Staat. Insbesondere bei Ausbildung und Beschaffung sei Zusammenarbeit unvermeidbar, da militärische Großgeräte begrenzt verfügbar seien und Produktionskapazitäten auf internationale Nachfrage abgestimmt würden.

Fragen eines möglichen NATO-Beitritts hält er hingegen derzeit für nicht relevant. Entscheidend sei zunächst, die eigenen Streitkräfte auf ein solides Fundament zu stellen. Erst danach könne über weitergehende sicherheitspolitische Optionen diskutiert werden.