Steuertipp : Wechselkursschwankung und steuerfreier Beteiligungsertrag sowie Nachversteuerung von Auslandsverlusten in der Gruppe

Zum einen stellte sich die Frage, wie Fremdwährungsverluste im Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen iSd § 10 KStG zu behandeln sind. Konkret hatte eine GmbH eine Dividendenforderung gegenüber ihrer ungarischen Tochtergesellschaft bilanziert. Der Ausschüttungsbeschluss erfolgte im März und die Dividendenzahlung im August des Folgejahres. In der Zwischenzeit kam es zu einem Fremdwährungsverlust, dessen Geltendmachung das Finanzamt im Rahmen der Außenprüfung mit der Begründung ablehnte, dass ein unmittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Beteiligungserträgen bestehe. Das BFG entschied hingegen, dass Kursverluste, die nach dem Tag der Beschlussfassung über die Dividendenausschüttung eintreten, steuerlich abzugsfähig sind.
Die gegenständliche GmbH war weiters Gruppenmitglied in einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG und an einem ausländischen Gruppenmitglied beteiligt. Dieses ausländische Gruppenmitglied wurde veräußert und es kam daher aufgrund von in Vorjahren geltend gemachten Auslandsverlusten, zu einer Nachversteuerung dieser Auslandsverluste iSd § 9 Abs 6 Z 7 KStG. Fraglich war nun, ob diese Nachversteuerung auf Ebene des Gruppenmitglieds erfolgen konnte, wodurch eine Verrechnung mit Vorgruppenverlusten möglich gewesen wäre. Nach Ansicht des BFG erhöht der Nachversteuerungsbetrag jedoch nur das Gruppenergebnis, nicht aber das Ergebnis des unmittelbar beteiligten inländischen Gruppenmitglieds.
Gegen dieses Erkenntnis wurde allerdings zwischenzeitlich eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben. Das letzte Wort zu diesen beiden Fragen ist daher noch nicht gesprochen.
Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH.