Forschung : Novelle der Forschungsprämienverordnung: Neue Klarheit, neue Fragen
Trotz der Entscheidung, wonach das Abzugsverbot für sogenannte „Managergehälter“ (Vergütungen über EUR 500.000) nicht auf die Forschungsprämie durchschlägt, stellt das BMF nun klar: Für die Forschungsprämie sind (weiterhin) ausschließlich steuerlich anerkannte Aufwendungen maßgeblich.
Wesentliche Änderungen betreffen zudem die Berücksichtigung unmittelbarer Investitionen. So wurde die Behandlung von solchen Investitionen erstmals detailliert geregelt. Gleichzeitig wird ein eigener Nachhaltigkeitszeitraum eingeführt, der verpflichtende Berichtigungen bei Nutzungsänderungen vorsieht. Unternehmen können künftig wählen, ob sie die Gesamtaufwendungen einmalig oder die jährliche AfA entsprechend dem FuE Einsatz ansetzen. Ob dies sinnvoll ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
Neu ist auch die Aufnahme des Begriffs der „marktnahen Forschung“, der enger abgrenzen soll, welche Aufwendungen tatsächlich durch FuE veranlasst und damit begünstigt sind. Die Neuregelung ist jedoch unglücklich formuliert und die Praxisauswirkungen sind noch unklar und führen zu zahlreichen Zweifelsfragen – potenziell zu einer Einschränkung der Forschungsprämie. Die Novelle bringt zwar mehr Struktur, erhöht jedoch zugleich die Anforderungen an Dokumentation und laufende Beobachtung des Nutzungseinsatzes.
Andreas Mitterlehner, MSc. LL.B. ist Steuerberater und Partner der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien