Zölle : Das bringt das Freihandelsabkommen mit Indien

Sperrband mit Import Tariffs vor Container am Hafen. Dieses Bild ist KI-generiert.

Indien besteuert Dienstleistungen ausländischer Unternehmen mit einem lokalen Quellensteuerabzug in Höhe von 20 %. Diese Quellensteuer greift unabhängig davon, ob die Leistungen in Indien erbracht werden oder im Ausland.

- © Adobe Stock / BashirIrshad

Neben dem Abkommen bieten die massiven Investitionen in Infrastruktur, Energie und Digitalisierung in Indien attraktive Chancen für österreichische Unternehmen. Gewinnen Sie hier einen kompakten Überblick über zentrale steuerliche Stolpersteine bei Indien- Geschäften. 

Durch das Freihandelsabkommen, das voraussichtlich 2027 in Kraft treten wird, sollen über 95 % der bestehenden Zölle abgebaut werden. Indische Zölle auf Maschinen und elektrisches Equipment betragen derzeit bis zu 44 % und werden für einen Großteil der Produkte gänzlich abgebaut. Das betrifft unter anderem auch Zölle von derzeit bis zu 22 % auf Chemikalien sowie Eisen und Stahl oder bis zu 27,5 % auf optisches, medizinisches und chirurgisches Equipment. Der Abbau bürokratischer Hürden, ein verbesserter Schutz geistigen Eigentums und die Kooperation bei Normen und Zertifikaten werden den Marktzugang zur zukünftig drittgrößten Volkswirtschaft deutlich vereinfachen. 

Quellensteuer auf Dienstleistungen

Indien besteuert Dienstleistungen ausländischer Unternehmen mit einem lokalen Quellensteuerabzug in Höhe von 20 %. Diese Quellensteuer greift unabhängig davon, ob die Leistungen in Indien erbracht werden oder im Ausland. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich ist zwar eine Reduktion auf HANDEL 10 % möglich, diese erfordert aber u. a. eine steuerliche Registrierung und die Abgabe einer Steuererklärung. Zudem kann die Quellensteuer vielfach nicht vollständig in Österreich angerechnet werden. 

Risiko bei der Nutzung von Handelsvertretern 

Bedient sich ein ausländisches Unternehmen für die Abwicklung der indischen Geschäfte eines indischen Handelsvertreters, werden Rechnungen inkl. 18 % IGST (Integrated Goods and Services Tax) ausgestellt. Da in Indien ein Vorsteuerabzug nur mit dauerhafter GST-Registrierung möglich ist und diese zumindest ein Branch Office oder Project Office voraussetzt, ist die IGST ein Kostenfaktor. Dieses Problematik könnte zwar mit der indischen Finance Bill 2026 ab April wegfallen, das Risiko, dass der Handeslvertreter eine Vertreterbetriebstätte begründet und die indischen Abgabenbehörden bis zu 35% der Gewinne aus den vermittelten Umsätzen besteuern wollen, bleibt bestehen. 

Korrekte Einordnung von Leistungen 

Bei der Leistungserbringung ist zudem darauf zu achten, dass der „place of supply“ für GST-Zwecke korrekt ermittelt wird. Je nach Leistungsart kann eine Registrierungspflicht vorliegen, oder das Reverse-Charge anwendbar sein. Fehler bei der Einordnung führen rasch zu nicht abzugsfähiger GST und Sanktionen. Freihandelsabkommen mit Indien Das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Indien ist ein Meilenstein. Beide Seiten bauen massiv Zölle ab, was zu Zolleinsparungen für EU-Unternehmen von ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr führen soll. 

Neben dem Steuerrecht müssen österreichische Unternehmen auch das indische Devisenrecht (FEMA) und die damit verbundenen Compliance- Pflichten im Auge behalten: Matthias Mitterlehner, Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei ICON Wirtschaftstreuhand

- © Robert Maybach

Klarstellung zur Business Connection 

Im Rahmen des indischen Finance Bill 2026 erfolgt voraussichtliche eine erfreuliche steuerliche Klarstellung, die insbesondere für Unternehmen relevant ist, die in Indien fertigen lassen. Demnach begründet die bloße Bereitstellung oder Finanzierung von Produktionsanlagen durch ein ausländisches Unternehmen künftig keine „Business Connection“ in Indien, sofern die Fertigung in bestimmten zollgebundenen Produktionszonen erfolgt. Die Regelung soll allerdings nur für die nächsten fünf Jahre gelten. Damit entfällt das Risiko, dass Indien auf dieser Grundlage einen Besteuerungsanspruch auf Teile der globalen Gewinne geltend machen könnte. Die Regelung gilt als Reaktion auf Anliegen großer Technologiekonzerne wie Apple und soll Investitionen in lokale Fertigungskapazitäten erleichtern sowie mehr steuerliche Planungssicherheit schaffen. 

Devisenrecht 

Neben dem Steuerrecht müssen österreichische Unternehmen auch das indische Devisenrecht (FEMA) und die damit verbundenen Compliance- Pflichten im Auge behalten. Kapitalzuführungen, Darlehen, Garantien und Lizenzzahlungen unterliegen teils engen regulatorischen Grenzen und Meldepflichten, die bereits bei der Strukturierung des Indien-Engagements mitzudenken sind. Vielfach ist eine PAN-Registrierung unvermeidbar, die möglichst frühzeitig beantragt werden sollte.

Mag. Matthias Mitterlehner ist Partner, Head of International Tax und Steuerberater bei der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH, Linz und Wien