Bisher 63 Mio. Euro anerkannt : Kika/Leiner: Forderungen in Höhe von 316 Mio. Euro angemeldet

Die Möbelkette Kika/Leiner hat nach der Pleite im Juni 2023 unter neuer Eigentümerschaft erneut Insolvenz angemeldet.

Bisher haben über 2.400 Gläubiger Forderungen in Höhe von 316 Mio. Euro angemeldet. Die Forderungen der Supernova-Gruppe als Eigentümer und Vermieter der Kika/Leiner-Möbelhäuser in Höhe von rund 190 Mio. Euro werden vom Insolvenzverwalter bestritten.

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Nachdem die Möbelkette Konkurs anmelden musste, wurden Ende Jänner die verbliebenen 17 Standorte in Österreich geschlossen und 1.350 Mitarbeiter gekündigt. Auf Grund der längeren Kündigungsfristen wird es aber bis zum Sommer dauern, bis langjährige Mitarbeiter ohne Gehalt dastehen. Schätzungsweise zwei Drittel der Kika/Leiner-Belegschaft sind seit mehr als fünf Jahren an Bord, erklärte die Gewerkschaft GPA zuletzt. 

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Die Forderungsanmeldungen von Dienstnehmern, deren Dienstverhältnis erst zuletzt beendet wurde, sind im aktuellen Forderungsstand noch nicht enthalten, sodass laut AKV "die Gesamtverbindlichkeiten in den nächsten Wochen noch wesentlich ansteigen werden".

Forderungen der Supernova-Gruppe werden bestritten

Auch die Forderungen der Supernova-Gruppe als Eigentümer und Vermieter der Kika/Leiner-Möbelhäuser in Höhe von rund 190 Millionen Euro wurden vom Insolvenzverwalter bestritten. "So laufen mit der Supernova-Gruppe bereits intensive Verhandlungen, um eine außergerichtliche Lösung betreffend der aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Mietverhältnisse angemeldeten Schadenersatzforderungen zu erzielen", berichtet der Kreditschutzverband KSV1870 in einer Aussendung. Die Republik Österreich sei mit Forderungen von rund 29 Millionen Euro ein weiterer Großgläubiger im Kika/Leiner-Insolvenzverfahren. Darüber hinaus hätten rund 1.260 Kundinnen und Kunden der Möbelkette als Anzahlungsgläubiger Forderungen angemeldet.

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Gläubiger, deren Forderungen bestritten werden, haben die Möglichkeit, Unterlagen nachzureichen oder als letztes Mittel eine Feststellungsklage einzubringen, erklärte der Gläubigerschutzverband Creditreform. Die Widerspruchsfrist sei vom Gericht auf drei Monate festgesetzt worden. Derzeit ist noch offen, wie viel Geld die Gläubiger im Insolvenzverfahren Kika/Leiner zurückbekommen. "Aus heutiger Sicht ist es jedoch nicht unrealistisch, dass die Gläubiger bei Beendigung des Verfahrens eine zumindest im unteren zweistelligen Prozentbereich befindliche Quotenzahlung erhalten werden", so Karl-Heinz Götze vom KSV1870.