EU-Emissionshandel und CO2-Reduktion : EU-Emissionshandel: Brüsseler Reformplan soll Preisschocks abfedern

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Schornsteine einer Industrieanlage: Die EU ringt weiter um strengere Regeln im Emissionshandel.

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Die Europäische Kommission hat einen ersten Vorschlag zur Reform des europäischen Emissionshandels vorgelegt. Kern der Initiative ist eine Änderung der Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandelssystem (ETS), mit der starke Ausschläge beim CO₂-Preis begrenzt und die Vorhersehbarkeit des Marktes verbessert werden sollen. Der Schritt folgt auf einen Auftrag des Europäischen Rates vom 19. März 2026, wonach die Kommission das ETS bis spätestens Juli 2026 überprüfen soll, um die Volatilität des CO₂-Preises zu senken und dessen Auswirkungen auf Strompreise und Lieferketten abzufedern.

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Nach dem Kommissionsvorschlag sollen Emissionszertifikate, die in der Marktstabilitätsreserve oberhalb der Schwelle von 400 Millionen Zertifikaten liegen, künftig nicht mehr automatisch gelöscht werden. Stattdessen sollen sie als Puffer im System verbleiben. Die Kommission begründet das damit, dass der historische Überschuss am Markt inzwischen weitgehend abgebaut worden sei und die Reserve nun stärker dazu dienen müsse, Liquidität, Stabilität und langfristige Berechenbarkeit zu sichern.

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EU-Emissionshandel: 3,2 Milliarden Zertifikate wurden bereits gelöscht

Aus den Gesetzesunterlagen geht hervor, dass seit Beginn des geltenden Löschungsmechanismus im Jahr 2023 insgesamt 3,2 Milliarden Zertifikate für ungültig erklärt wurden. Nach Einschätzung der Kommission hat diese Regel damit ihren Zweck erfüllt. Je früher die Änderung beschlossen werde, desto mehr Zertifikate könnten vor der Löschung bewahrt und in der Reserve gehalten werden. Über den Vorschlag müssen nun das Europäische Parlament und der Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren entscheiden.

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Das ETS ist eines der zentralen Klimainstrumente der EU und erfasst unter anderem Emissionen aus Energiewirtschaft, Industrie und inzwischen auch aus dem Seeverkehr; im Luftverkehr wurde das System ebenfalls verschärft. Für die laufende Handelsperiode 2021 bis 2030 gilt nach Angaben der Kommission, dass bis zu 57 Prozent der allgemeinen Zertifikate versteigert werden, während der restliche Anteil vor allem zum Schutz vor Carbon Leakage kostenlos zugeteilt wird. Damit liegt der Anteil der Gratiszertifikate unter der Hälfte.

CO₂-Grenzausgleich CBAM: So soll die Gratisvergabe auslaufen

Besonders umstritten bleibt die Zukunft dieser kostenlosen Zuteilung. Die EU knüpft deren Auslaufen zunehmend an den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus CBAM. Dessen endgültige Phase beginnt 2026; die kostenlose Zuteilung in den betroffenen Sektoren wird parallel schrittweise zurückgenommen und soll 2034 auslaufen. Betroffen sind vor allem emissionsintensive Grundstoffe wie Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff.

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Die Berechnung der Gratiszertifikate orientiert sich an Benchmarks. Maßstab ist dabei die durchschnittliche Emissionsleistung der effizientesten zehn Prozent der Anlagen eines Produkts in der EU und im EWR. Dieses System soll Anreize für effizientere Produktion schaffen und bleibt ein zentraler Hebel in der Industriepolitik des ETS.

Strompreise und Industrie: Österreich fordert schärfere ETS-Änderungen

Österreich drängt zugleich auf weitergehende Änderungen. Bundeskanzler Christian Stocker, der seit dem 3. März 2025 im Amt ist, hat gemeinsam mit neun weiteren EU-Regierungschefs in einem Schreiben an EU-Ratspräsident António Costa und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine frühere und umfassendere ETS-Überprüfung verlangt. In dem Brief fordern die Unterzeichner unter anderem eine Verlängerung der Gratiszertifikate über 2034 hinaus sowie einen sanfteren Ausstieg ab 2028.

Stocker bekräftigte diese Linie auch beim Europäischen Rat in Brüssel. Nach Angaben des österreichischen Bundeskanzleramts setzt sich Wien dafür ein, die Gratiszertifikate über 2034 hinaus zu verlängern; zudem solle geprüft werden, wie ETS-Kostenbestandteile im Strompreis wirksam begrenzt werden können. Die Bundesregierung argumentiert, steigende Energiepreise und der schrittweise Wegfall kostenloser Zuteilungen setzten energieintensive Industrien zusätzlich unter Druck.

Klimakommissar Wopke Hoekstra bezeichnete den Vorschlag der Kommission als „wichtigen ersten Schritt“ zur Modernisierung des europäischen CO₂-Marktes. Durch die Stärkung der Marktstabilitätsreserve solle das ETS widerstandsfähiger gegen Schwankungen werden und zugleich Investitionen in Dekarbonisierung und saubere Technologien unterstützen. Wie weit die EU bei der größeren ETS-Reform tatsächlich geht, dürfte sich spätestens bis Juli 2026 zeigen.

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