Rüstung : Rheinmetall und OHB: Kartellamt segnet Satelliten-Allianz ab
Mit dem Joint Venture wollen sich Rheinmetall Digital und OHB um einen milliardenschweren Auftrag der deutschen Bundeswehr zum Aufbau eines militärischen Satellitennetzwerks bewerben.
- © OHBDas deutsche Bundeskartellamt hat das geplante Satelliten-Gemeinschaftsunternehmen der Rüstungs- und Technologiekonzerne Rheinmetall und OHB freigegeben. Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründete die Entscheidung am Donnerstag damit, dass Rheinmetall Digital und OHB in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig seien. „Sie wollen ihre Kompetenzen bündeln, um gemeinsam ein Angebot in einer Arbeitsgemeinschaft abgeben zu können.“
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Wettbewerbsrechtliche Einwände gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens bestehen demnach nicht. Mit dem Joint Venture wollen sich beide Unternehmen um einen milliardenschweren Auftrag der deutschen Bundeswehr zum Aufbau eines militärischen Satellitennetzwerks bewerben. OHB soll dabei unter anderem die Satelliten fertigen und die Bodenstationen errichten, während Rheinmetall die Netze und die Endnutzergeräte beisteuern soll.
Auch Airbus soll beteiligt sein
Einem Medienbericht zufolge ist auch der Luft- und Raumfahrtkonzern Airbus in das Vorhaben eingebunden. Wie der „Spiegel“ berichtete, hätten sich die drei Unternehmen darauf verständigt, das Projekt gemeinsam zu verfolgen, statt gegeneinander anzutreten. Ziel ist der Aufbau eines eigenen Kommunikationssystems für die Streitkräfte, das mit dem Starlink-Netzwerk des US-Konzerns SpaceX vergleichbar ist. Reuters hatte bereits im Jänner unter Berufung auf Insider berichtet, dass das Auftragsvolumen bis zu zehn Milliarden Euro betragen könnte. Airbus galt damals allerdings noch als möglicher Konkurrent.
Mit dem Zusammenschluss der drei Konzerne fällt der Wettbewerb um den Großauftrag weg. Laut dem „Spiegel“ könnte dies auf eine Direktvergabe hinauslaufen, was im Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages Kritik hervorrufen könnte. Fehlender Wettbewerb führt häufig zu höheren Preisen. Aus Sicht der deutschen Bundeswehr ist der Zusammenschluss dem Bericht zufolge jedoch vorteilhaft, weil sich das Vorhaben damit rascher umsetzen lasse und langwierige Rechtsstreitigkeiten nach einer Vergabe an nur einen Bewerber vermieden werden könnten.