Abfallwirtschaftsgesetz : ZV Spedition & Logistik: Neues AWG ist rechtswidrig
Die geplante Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) erregt die Gemüter. Und zwar nicht in der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich, dem Fachverband Entsorgungs- und Ressourcenmanagement sowie dem Fachverband Spedition und Logistik. Auch der Zentralverband Spedition & Logistik äußert nun scharfe Kritik an den geplanten Änderungen.
Nicht einfach nur, dass das erneuerte Gesetz mit großem Mehraufwand verbunden wäre, wird kritisiert. Laut dem Zentralverband Spedition & Logistik ist sie sogar mehrfach rechtswidrig und undurchführbar.
„Diese Novelle verhindert eine nachhaltigere Abfallwirtschaft, anstatt sie zu fördern. Wirklich bedenklich ist, dass durch diesen rechtlichen Pfusch der Rechtsstaat und der freie Wettbewerb angegriffen werden", sagt Alexander Friesz, Präsident des Zentralverbandes Spedition & Logistik.
Die Branchenvertreter fordern nun einen Aufschub der Novelle und Mitsprache bei der Überarbeitung der kritisierten Bestimmungen.
Novelle zum Abfallwirtschaftsgesetz – worum geht es konkret?
Laut Novelle müssen Abfalltransporte über zehn Tonnen ab 1.1.2023 bei Strecken ab 300 km mit der Bahn transportiert werden, ab 2024 bei Strecken ab 200 km und ab 2026 bei Strecken ab 100 km.
Mithilfe einer digitalen Plattform sollen Bahnunternehmen und Entsorger miteinander verbunden werden. Gibt es auf dieser Plattform ein entsprechendes Angebot, muss der Transport auf der Schiene durchgeführt werden. Allerdings muss der Auftrag innerhalb von zwei Tagen bestätigt werden.
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Was an dem neuen AWG wird kritisiert?
Laut einem Gutachten widerspricht die Novelle sowohl dem EU- und Verfassungs- als auch dem Wettbewerbsrecht. Eigentumsfreiheit und Erwerbsausübungsfreiheit der Transporteure würden unverhältnismäßig stark eingeschränkt. Die EU-Grundpfeiler der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit würden verletzt.
Das Gutachten, das zu diesem Schluss kommt, wurde von der Wiener Kanzlei Dorda erstellt. Die durch die Novelle erzielte CO2-Reduktion sei angesichts der Schwere des rechtlichen Eingriffs nur gering, sagt Gutachtenersteller Bernhard Müller. Bei der Analyse des Klimaministeriums seien weder die Anlieferung noch die Abholung vom Bahnhof und die dazugehörigen Leerfahrten berücksichtigt worden, wonach es bei kurzen Bahntransporten bloß geringe Einsparungen gebe.
Die Neuregelung steht laut Müller auch im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip, weil sie zu unbestimmt sei. Hier fehle es daher an Planbarkeit und Rechtssicherheit für die Transporteure und Entsorger.