EU-Verpackungsverordnung 2026 : EU-Verpackungsverordnung: Warum Karton zum Gewinner der neuen Mehrweg-Regeln wird
Kartonverpackungen stehen im Zentrum der neuen EU-Verpackungsverordnung: Während ab 2030 strengere Mehrweg- und Recyclingvorgaben greifen, bleiben bestimmte Kartonlösungen von wichtigen Mehrwegquoten ausgenommen.
- © AustropapierAm 12. August 2026 hat die Europäische Union mit der Anwendung der neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) begonnen. Die Verordnung (EU) 2025/40 schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und den Einsatz von Sekundärrohstoffen zu fördern. Gleichzeitig sollen Wiederverwendungssysteme ausgebaut und unnötige Verpackungen vermieden werden. Damit unterstützt die Verordnung den Übergang zu einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft und die angestrebte Klimaneutralität Europas bis 2050.
Nie mehr die wichtigsten News aus Österreichs Industrie verpassen? Abonnieren Sie unser Daily Briefing: Was in der Industrie wichtig wird. Täglich um 7 Uhr in ihrer Inbox. Hier geht’s zur Anmeldung!
PPWR-Regeln: Warum Kartonverpackungen bei Mehrweg eine Sonderrolle bekommen
Die Vorschriften gelten grundsätzlich für sämtliche Verpackungsmaterialien. Allerdings werden nicht alle Anforderungen gleichzeitig verbindlich. Vielmehr sieht die Verordnung unterschiedliche Fristen und Übergangsregelungen vor, damit sich Hersteller, Handel und weitere Wirtschaftsakteure auf die neuen Vorgaben einstellen können.
Für die europäische Papier-, Karton- und Wellpappeindustrie ist insbesondere entscheidend, dass die Verordnung sowohl das Recycling als auch die Wiederverwendung berücksichtigt. Die endgültigen Bestimmungen enthalten zudem ausdrückliche Ausnahmen für Kartonverpackungen bei bestimmten Mehrwegpflichten.
25 Recyclingzyklen: Warum Karton mehr kann, als viele glauben
Die Kreislaufwirtschaft nimmt innerhalb der europäischen Umwelt- und Klimapolitik eine zentrale Rolle ein. Neben der Dekarbonisierung gehört die effizientere Nutzung vorhandener Ressourcen zu den wichtigsten Zielen des europäischen Green Deals.
Papier, Karton und Wellpappe leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Die Materialien basieren überwiegend auf Holzfasern und können nach ihrer Verwendung gesammelt, aufbereitet und erneut für die Herstellung von Papierprodukten eingesetzt werden.
Papier- und Kartonfasern, die in den Papierkreislauf zurückgeführt werden, sind hochwertige europäische Sekundärrohstoffe, die Primärrohstoffe ersetzen können. Laut einer Studie der Technischen Universität Graz können sie mindestens 25 Mal wiederverwendet beziehungsweise recycelt werden.
Die wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2021 wurde unter der Leitung von Rene Eckhart durchgeführt. Dabei durchlief Faltschachtelkarton 25 Recyclingzyklen. Die Forschenden konnten bei den untersuchten mechanischen Eigenschaften keine negativen Auswirkungen nachweisen. Auch die Quellfähigkeit der Fasern zeigte keinen negativen Trend.
Recycling oder Mehrweg: Warum Karton nicht aus dem Verpackungsmarkt verschwindet
Die Ergebnisse verdeutlichen das Potenzial faserbasierter Verpackungsmaterialien. Allerdings bedeutet die technische Möglichkeit zahlreicher Recyclingzyklen nicht, dass sämtliche eingesetzten Fasern tatsächlich 25 Mal im Kreislauf bleiben. Entscheidend sind unter anderem die Sammlung, Sortierung und die Verluste bei der Aufbereitung.
So setzen Verpackungshersteller und -anbieter wie RAJA bereits auf recycelte Papierprodukte, die bei richtiger Entsorgung erneut recycelt werden können. Zum Sortiment gehören beispielsweise Packpapier und Knüllpapier aus 100 Prozent Recyclingpapier. Darüber hinaus bietet RAJA mehrfach verwendbare Kartonverpackungen an.
Damit zeigt sich, dass unterschiedliche Verpackungskonzepte zur Ressourcenschonung beitragen können. Recycling und Wiederverwendung müssen sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern können je nach Anwendungsbereich sinnvoll miteinander kombiniert werden.
85 Prozent Recyclingquote: Wie die EU den Druck auf Papier und Karton erhöht
Die Bedeutung von Papier und Karton für die europäische Verpackungswirtschaft wird durch die verfügbaren Zahlen von Eurostat deutlich. Im Jahr 2023 entstanden in der Europäischen Union rund 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle. Das entsprach durchschnittlich 177,8 Kilogramm je Einwohner. Gegenüber 2022 ging das Abfallaufkommen pro Kopf um 8,7 Kilogramm zurück.
Mit 40,4 Prozent beziehungsweise rund 32,3 Millionen Tonnen entfiel der größte Anteil der Verpackungsabfälle auf Papier und Karton. Kunststoffverpackungen machten 19,8 Prozent aus, gefolgt von Glas mit 18,8 Prozent und Holz mit 15,8 Prozent.
Die Daten zeigen, welche Bedeutung funktionierende Sammel- und Recyclingstrukturen für faserbasierte Verpackungsmaterialien besitzen. Die europäische Verpackungsverordnung schreibt für Papier- und Kartonverpackungen bis Ende 2030 eine Recyclingquote von mindestens 85 Prozent vor. Bis Ende 2025 galt ein Mindestziel von 75 Prozent.
Für die europäische Papierindustrie bedeutet dies, dass bestehende Recyclingstrukturen weiterentwickelt und möglichst hohe Mengen an Altpapier in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden müssen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die richtige Trennung von Verpackungsabfällen. Verunreinigungen sowie bestimmte Materialkombinationen und Beschichtungen können die Recyclingfähigkeit beeinträchtigen.
Mehrwegpflicht ab 2030: Welche Verpackungen jetzt betroffen sind
Einer der wichtigsten Bestandteile der neuen EU-Verpackungsverordnung sind verbindliche Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten.
Ab dem 1. Januar 2030 müssen Wirtschaftsakteure bei bestimmten Transportverpackungen grundsätzlich einen Mehrweganteil von mindestens 40 Prozent erreichen. Für 2040 sieht die Verordnung einen anzustrebenden Anteil von mindestens 70 Prozent vor.
Die Vorschriften betreffen unter anderem Paletten, Kunststoffkisten und bestimmte weitere Transportverpackungen. Für Transporte innerhalb eines Unternehmens oder zwischen verbundenen Unternehmen sowie für bestimmte innerstaatliche Lieferungen gelten zusätzlich besondere Wiederverwendungspflichten.
Entscheidend für die Papier- und Verpackungsindustrie ist allerdings eine ausdrücklich festgelegte Ausnahme: Transportverpackungen in Form von Kartons aus Pappe sind von diesen Mehrwegvorgaben ausgenommen. Damit berücksichtigt die EU die Besonderheiten recyclingfähiger Kartonverpackungen und ihrer bestehenden Verwertungssysteme.
Karton-Ausnahme: Warum nicht jede Verpackung unter die Mehrwegquote fällt
Auch bei Umverpackungen, die mehrere Verkaufseinheiten zusammenfassen, enthält die Verordnung besondere Vorgaben. So ist für bestimmte Verpackungsformen ab 2030 ein Mehrweganteil von mindestens zehn Prozent vorgesehen. Verpackungen aus Karton sind auch hier von der entsprechenden Quote ausgenommen.
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juni 2026 zusätzliche Leitlinien zur praktischen Auslegung der PPWR. Sie sollen Unternehmen und Behörden dabei unterstützen, die neuen Bestimmungen einheitlich umzusetzen und rechtliche Unsicherheiten zu reduzieren.
CO₂-Bilanz von Verpackungen: Warum Mehrweg nicht automatisch besser ist
Ob Mehrwegverpackungen oder recyclingfähige Einwegprodukte eine bessere Umweltbilanz aufweisen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Relevant sind insbesondere das Verpackungsmaterial, das Gewicht, die Transportentfernungen, die Anzahl der Wiederverwendungen und die vorhandenen Recyclingstrukturen. Bei Mehrwegsystemen müssen außerdem Rücktransporte, Reinigung und gegebenenfalls Reparaturen berücksichtigt werden.
Wissenschaftliche Lebenszyklusanalysen ermöglichen es, diese Faktoren über den gesamten Lebensweg einer Verpackung hinweg zu untersuchen. Der europäische Wellpappenverband FEFCO hat hierzu unter anderem eine vergleichende Lebenszyklusanalyse beim Beratungsunternehmen Ramboll beauftragt. Darin wurden recyclingfähige Wellpappenverpackungen und wiederverwendbare Kunststoffkisten für den Transport von Lebensmitteln gegenübergestellt.
Auch für den E-Commerce untersuchte Ramboll im Auftrag von FEFCO die Umweltwirkungen unterschiedlicher Verpackungs- und Logistiklösungen. Solche Untersuchungen machen deutlich, dass bei der ökologischen Bewertung nicht ausschließlich die Anzahl der möglichen Verwendungen berücksichtigt werden darf. Auch Herstellung, Logistik, Entsorgung und Recycling gehören zur Gesamtbetrachtung.
Eine allgemeingültige Aussage, dass Mehrwegverpackungen grundsätzlich höhere oder niedrigere CO₂-Emissionen verursachen als Recyclingverpackungen, lässt sich daraus nicht ableiten. Die Bewertung muss jeweils für den konkreten Anwendungsfall erfolgen.
Recyclingfähige Verpackungen ab 2030: Was Hersteller jetzt entwickeln müssen
Die PPWR verändert nicht nur die Vorgaben für Mehrwegverpackungen, sondern auch die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit. Nach Artikel 6 der Verordnung sollen Verpackungen ab 2030 bestimmte Kriterien für recyclinggerechtes Design erfüllen. Die konkreten Fristen hängen dabei auch vom Inkrafttreten ergänzender EU-Rechtsakte ab.
Die Recyclingfähigkeit wird künftig anhand festgelegter Leistungsklassen bewertet. Damit soll sichergestellt werden, dass Verpackungen nicht nur theoretisch recyclingfähig sind, sondern auch für entsprechende Verwertungsprozesse ausgelegt werden.
Ab 2035 kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, die das Recycling in der Praxis und in ausreichendem Umfang berücksichtigen. Auch die Vermeidung unnötiger Verpackungen erhält einen höheren Stellenwert. Ab 2030 gelten bei bestimmten Versand-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen Vorgaben zur Reduzierung von Leerräumen.
Für Hersteller von Papier-, Karton- und Wellpappeverpackungen gewinnt dadurch die Entwicklung materialsparender und bedarfsgerechter Verpackungslösungen weiter an Bedeutung. Gleichzeitig sollen europaweit harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften die richtige Entsorgung erleichtern. Verbraucher sollen künftig anhand einheitlicher Informationen besser erkennen können, aus welchen Materialien Verpackungen bestehen und wie diese zu entsorgen sind.
EU-Verpackungsverordnung: Warum Karton zum Schlüssel der Kreislaufwirtschaft wird
Mit der Anwendung der neuen Verpackungsverordnung beginnt für die europäische Verpackungsindustrie eine weitere Phase des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft.
Die Verordnung schafft gemeinsame Anforderungen an Verpackungen im europäischen Binnenmarkt und soll den Einsatz recyclingfähiger Materialien sowie den Ausbau geeigneter Wiederverwendungssysteme fördern.
Für die Wertschöpfungskette Papier, Karton und Wellpappe ergeben sich daraus neue Anforderungen an Produktentwicklung, Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit.
Gleichzeitig bleiben bereits etablierte Recyclingkreisläufe ein wichtiger Bestandteil der europäischen Ressourcenpolitik. Die ausdrücklichen Ausnahmen für Kartonverpackungen bei bestimmten Mehrwegquoten unterstreichen deren eigenständige Rolle innerhalb der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Entscheidend ist künftig, Verpackungen möglichst materialeffizient zu gestalten, ihre Recyclingfähigkeit sicherzustellen und geeignete Mehrwegsysteme dort einzusetzen, wo sie ökologische Vorteile bieten.
Die europäische Kreislaufwirtschaft ist damit nicht auf einen einzigen Lösungsweg beschränkt. Vielmehr sollen Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling gemeinsam dazu beitragen, Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastungen der Verpackungswirtschaft langfristig zu reduzieren.