Automotive : VW-Dieselskandal: in Österreich einfach keine Aufarbeitung
Der VW-Dieselskandal harrt in Österreich weiter seiner rechtlichen Aufarbeitung, kritisiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI wirft dem Autobauer vor, die Aufklärung zu torpedieren und damit eine Klärung in Sammelverfahren zu erschweren. Allein der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt dazu Sammelklagen mit rund 10.000 Geschädigten, die Rechtsanwaltskanzlei Poduschka Partner rund 1.300 Einzelverfahren.
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Dennoch bestreite VW vor österreichischen Gerichten weiterhin eine Haftung - und habe nun auch noch eine richtungsweisende Klarstellung des Obersten Gerichtshofes (OGH) verhindert. "Dadurch bleiben die Gerichte weiterhin mit tausenden ungeklärten Fällen belastet, die sich von dieser OGH Entscheidung Klärung erwartet hatten", zeigte sich der VKI enttäuscht.
"Während VW in den USA, Deutschland und Großbritannien bereits Schadenersatz gezahlt hat, gibt es in Österreich keinerlei Entschädigungsangebot, sondern hartnäckige Versuche, die unausweichlichen Entschädigungszahlungen weiter zu verzögern", werfen die Konsumentenschützer dem Autokonzern vor.
Konkret habe VW einem Kläger, der aufgrund seiner Klage im Juli 2022 ein richtungsweisendes Urteil des EuGH zum Thermofenster erstritten hatte, immer wieder neue Vergleichsangebote gemacht, bis der Kläger das VW-Angebot angenommen habe und auf den weiteren Rechtsweg verzichtet habe - und somit eine abschließende rechtliche Klärung verhindert wurde.
"VW zahlt also aus Angst vor einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes an einen einzelnen Kunden mehr aus, als tausende VW-Kund:innen vergeblich mit ihren Klagen einfordern", so Anwalt Poduschka, der den VKI auch in den Sammelklagen gegen VW vertritt und ergänzt: "Dieser Schritt ist juristisch zwar zulässig, aber gegenüber den anderen geschädigten Kund:innen und gegenüber den österreichischen Gerichten äußerst unfair. Wären gleich zu Beginn des Verfahrens vernünftige Vergleiche angeboten worden (wie in anderen Staaten), hätte VW der österreichischen Justiz viel Zeit und Mühe ersparen können."
Volkswagen verweist hingegen darauf, dass man sich in einer zweistelligen Anzahl an Fällen mit einzelnen Klägern geeignet habe. Allerdings begründet dies der Autobauer in einer Stellungnahme damit, dass die Erstgerichte in den Verfahren unrichtige Tatsachen zum Temperaturbereich, in dem die maximale Abgasrückführung stattfindet (Thermofenster) festgestellt hätten. Und beim OGH hätten diese Fehler in erster Instanz aus "prozessualen Gründen" nicht mehr korrigiert werden können.
Bei den Streitfällen gehe es um EA189-Fahrzeuge mit einem Thermofenster von unter 10 Grad bis 33 Grad Celsius oder mehr. Damit entsprächen diese Fahrzeuge sowohl den Kriterien des EuGH als auch des Kraftfahrt-Bundesamtes, teilte VW weiters mit. Der OGH hätte somit auf Basis der Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichtes entschieden, begründete VW die außergerichtliche Einigung.