Um die neu geschaffenen Kapazitäten in der Rüstungsindustrie vollständig auszulasten, sind insbesondere in Deutschland aber auch gesetzliche Änderungen notwendig. Tom Klindt, Partner bei der Kanzlei Noerr, erläutert gegenüber dem Handelsblatt, dass es „in Deutschland gesetzlich verboten ist, Rüstungsgüter auf Vorrat zu produzieren. Das bedeutet, dass die Industrie erst dann investieren kann, wenn sie feste Aufträge vorweisen kann.“
Diese Regelung lässt sich auf die Erfahrungen aus der Weimarer Republik zurückführen, als Industrie und Militär nach dem Ersten Weltkrieg heimlich für einen neuen Krieg aufgerüstet haben. Obwohl die Gesetzeslage im historischen Kontext nachvollziehbar ist, stellt diese Klausel heute eine erhebliche Barriere für die Industrie dar. Ohne Aufträge muss die Branche die laufende Produktion stoppen, mit Auswirkungen auf Lieferketten und Mitarbeiter. Eine bessere Koordination der Rüstungskäufe in Europa könnte bereits eine Lösung bieten: Großaufträge würden nicht nur die Produktion effizienter gestalten und die Stückkosten senken, sondern auch für eine verbesserte Planbarkeit sorgen, was die Auslastung der Industrie erhöhen würde.