Siegfried Wolf Steuercausa : Siegfried Wolf vor Gericht: Der 630.000-Euro-Steuerfall, der Industrie und Politik zusammenführt
Siegfried Wolf muss sich in der Steuercausa um rund 630.000 Euro vor Gericht verantworten. Auch Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling ist angeklagt. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
- © FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYRDer österreichische Industrielle Siegfried Wolf muss sich wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Wien hat die Einwände gegen die 78 Seiten umfassende Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Damit ist die Anklage rechtswirksam. Gemeinsam mit Wolf sind der frühere ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling und eine ehemalige Leiterin eines niederösterreichischen Finanzamts angeklagt. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung.
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Einen Teilerfolg erzielten die Verteidiger lediglich bei der Frage des zuständigen Gerichts. Die WKStA hatte ihre Anklage ursprünglich beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Das Oberlandesgericht entschied jedoch, dass der Fall am Landesgericht Wiener Neustadt verhandelt werden soll. Nach Angaben des Gerichts ist mit einem Schöffenverfahren frühestens im Spätherbst 2026 zu rechnen. Wegen des Umfangs der Causa dürfte der Prozess mehrere Verhandlungstage beanspruchen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ladung und Einvernahme von 18 Zeuginnen und Zeugen beantragt. Konkrete Termine standen Ende Juli noch nicht fest.
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630.000 Euro Steuernachlass: Das wirft die WKStA Siegfried Wolf vor
Im Zentrum der Anklage steht eine von der WKStA als „korruptive Vereinbarung“ bezeichnete Absprache aus dem Sommer 2018. Wolf soll einer damaligen Finanzamtsleiterin Unterstützung bei ihrer Bewerbung um die Leitung des Finanzamts Baden-Mödling zugesagt haben. Im Gegenzug habe er von ihr verlangt, seinem Antrag auf Nachsicht einer Steuernachforderung von rund 630.000 Euro stattzugeben.
Die Forderung setzte sich aus Einkommensteuer und Anspruchszinsen für die Jahre 2006 bis 2011 zusammen. Nach Darstellung der Anklage soll das Angebot erstmals bei einem Treffen an einer Autobahnraststätte unterbreitet worden sein. Andere mit Wolfs Steuerverfahren befasste Beamte seien über das Treffen und die mutmaßliche Absprache nicht informiert worden.
Finanzamt, Thomas Schmid und Chats: Wie die Steuercausa ins Ministerium führt
Die Finanzamtsleiterin habe den Nachsichtsantrag später entgegen der Rechtsauffassung anderer Beteiligter genehmigt. Nach Ansicht der WKStA fehlten dafür die notwendigen Voraussetzungen. Zudem sei die zuständige Fachabteilung des Finanzministeriums nicht ordnungsgemäß eingebunden worden. Der für Wolf günstige Bescheid wurde im Juni 2019 vom Finanzministerium wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die Beamtin ist wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt. Sie soll Wolf auch über interne und grundsätzlich vertrauliche Vorgänge rund um die geplante Aufhebung des Bescheids informiert haben.
Wolf wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor. Der Industrielle soll sich beim damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bewerbung der Beamtin eingesetzt haben. Nach der Anklage intervenierte er darüber hinaus auch bei Schelling. Sichergestellte Chatnachrichten sollen nach Ansicht der Ermittler Kontakte rund um das Bewerbungsverfahren und Wolfs Steuerangelegenheit dokumentieren.
Hans Jörg Schelling: Die Vorwürfe gegen den früheren Finanzminister
Hans Jörg Schelling war von September 2014 bis Dezember 2017 österreichischer Finanzminister. Die WKStA wirft ihm versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch vor. Schelling soll Thomas Schmid mehrfach aufgefordert haben, sich zugunsten Wolfs in dessen Steuerverfahren einzusetzen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dabei auch persönliche und wirtschaftliche Beziehungen zwischen Schelling und Wolf eine Rolle gespielt haben könnten.
In der Anklageschrift wird unter anderem darauf verwiesen, dass Wolf Schelling nach dessen Ausscheiden aus der Regierung bei der Erlangung eines Beratervertrags für die Projektgesellschaft der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 unterstützt haben soll. Außerdem reisten beide 2018 auf Einladung der Nord Stream 2 AG mit einem Privatflugzeug zum Finale der Fußball-Weltmeisterschaft nach Moskau. Die WKStA wertet diese Umstände als Hinweise auf persönliche Nähe und gegenseitige Unterstützung. Ob daraus strafrechtlich relevantes Verhalten abgeleitet werden kann, muss nun das Gericht beurteilen.
Eine wichtige Grundlage der Anklage bilden laut Medienberichten die Aussagen des früheren Finanzministeriums-Generalsekretärs Thomas Schmid. Dieser belastete dabei auch sich selbst und erhielt 2024 von der Justiz Kronzeugenstatus. Daneben stützt sich die WKStA auf sichergestellte Nachrichten und weitere Ermittlungsergebnisse. Am 20. Dezember 2021 fanden in der Causa mehrere Ermittlungsmaßnahmen statt. Dabei wurden unter anderem Wohnung und Büro der beschuldigten Finanzbeamtin durchsucht; nach damaligen Medienberichten wurde zudem ein E-Mail-Konto Wolfs sichergestellt.
Siegfried Wolf weist Bestechungsvorwurf zurück und erwartet Freispruch
Wolf bestreitet die Vorwürfe. Seine Verteidigung hatte argumentiert, wesentliche Fragen seien im Ermittlungsverfahren nicht geklärt und entlastende Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem sei kein Vermögensschaden entstanden, weil es sich bei den 630.000 Euro nach Wolfs Auffassung nicht um eine rechtmäßig bestehende Abgabenschuld gehandelt habe. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts erklärte Wolf, er vertraue auf ein unabhängiges Verfahren und rechne mit einem Freispruch.
Auch Schelling weist den Vorwurf strafbaren Verhaltens zurück. Er erklärte im Ermittlungsverfahren, sein Vorgehen sei rechtmäßig und zulässig gewesen. Die ehemalige Finanzamtsleiterin bestreitet die gegen sie erhobenen Anschuldigungen ebenfalls.
Porsche SE und Schaeffler: Warum der Fall wirtschaftlich brisant ist
Bei einer Verurteilung entsprechend der Anklage drohen den Beschuldigten nach dem strafsatzbestimmenden Paragrafen zum qualifizierten Amtsmissbrauch Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Ob die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind, wird das Schöffengericht zu prüfen haben.
Der Fall besitzt auch wegen Wolfs wirtschaftlicher Stellung besondere öffentliche Bedeutung. Er gehört weiterhin den Aufsichtsräten der Porsche Automobil Holding SE und des deutschen Automobilzulieferers Schaeffler an. Die Porsche SE hält 53,3 Prozent der Stimmrechte an Volkswagen und ist damit die größte Stimmrechtsaktionärin des Wolfsburger Konzerns.
Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch keine Aussage über Schuld oder Unschuld verbunden. Sie bedeutet lediglich, dass die Vorwürfe in einer öffentlichen Hauptverhandlung geprüft werden. Dort werden die Anklage, die Aussagen der vorgesehenen Zeugen und die von der Verteidigung vorgebrachten Einwände erstmals umfassend vor einem erkennenden Gericht verhandelt.