Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSR Berichtspflicht Österreich : Ausweitung der Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Lisa Urbas ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte im Bereich Banking & Finance und spezialisiert auf ESG (Environmental Social Governance)

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Grundlage für die neuen Regeln ist die derzeit im Entwurf vorliegende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Anwendung der neuen Bestimmungen wird für verschiedene Unternehmensgruppen zeitlich gestaffelt in drei Schritten erfolgen. Für Unternehmen, die schon jetzt berichtspflichtig waren, gelten diese für das Geschäftsjahr 2024, für andere Großunternehmen für 2025 und für börsenotierte KMUs für 2026. Ein Opt-out ist für KMUs bis 2028 möglich.

Unternehmen sollten sich trotz der vorhandenen Vorlaufzeit bereits jetzt auf die bevorstehenden Herausforderungen vorbereiten. Denn die Bestimmungen sehen nicht nur eine umfangreiche Berichtspflicht über Strategie und Maßnahmen zu Umweltschutz, sozialer Verantwortung sowie Governance vor. Auch eine Berichterstattung zu den mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens verbundenen Auswirkungen ist gefordert.

Ziel der Richtlinie ist es, künftig mehr Unternehmen in Sachen ESG (Environmental, Social & Governance) in die Verantwortung zu nehmen und Transparenz zu schaffen. Greenwashing wird so wesentlich erschwert und für viele Unternehmen wird die Umsetzung einen Kraftakt bedeuten.

Mag. Lisa Urbas ist Rechtsanwältin bei PHH Rechtsanwälte im Bereich Banking & Finance und spezialisiert auf ESG (Environmental Social Governance)