Stahlindustrie : Razzia in Linz: Kartellverdacht jetzt auch gegen die Voestalpine

Wettbewerbshüter haben nach Stahlfirmen in Deutschland nun auch die oberösterreichische Voestalpine unter die Lupe genommen.

Voestalpine: "Wir unterstützen die Arbeit der Behörden"

Wegen des Verdachts auf illegale Preisabsprachen bei Grobblechen habe die Wiener Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auf Ersuchen des Bonner Kartellamtes gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Geschäftsräume in Linz durchsucht, bestätigte die Behörde.

Dazu heißt es bei der Voestalpine, der Konzern "nimmt die Vorwürfe ernst und unterstützt die Arbeit der Behörden." Ansonsten will der Linzer Industrieriese "zum jetzigen Zeitpunkt" nichts weiter zu dem Fall sagen.

Salzgitter und Arcelormittal bestätigen Durchsuchungen

Die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit den Durchsuchungen, die das deutsche Bundeskartellamt am 22., 23. und 24. August im Bereich Flachstahl bei insgesamt sieben Unternehmen sowie drei Privatwohnungen durchgeführt hat. Namen nannte das Kartellamt nicht.

Der deutsche Salzgitter-Konzern und der weltgrößte Stahlhersteller ArcelorMittal hatten auf Nachfrage aber eingeräumt, von den Untersuchungen betroffen zu sein. Aktuell zu diesen Ermittlungen: Neuer Kartellverdacht unter Stahlriesen in Deutschland >>

Worum es in dem Fall geht

Das Kartellamt hat seit längerem die Stahlunternehmen im Visier. Seit Ende 2015 läuft ein Verfahren im Bereich der Produktion und des Vertriebs von Edelstahl.

Im Sommer vergangenen Jahres wurden sechs Firmen im Einkauf von Stahl durch die Automobil- und Automobilzulieferindustrie durchsucht. Im Juni 2017 durchleuchtete die Behörde drei Autozulieferer aus der Schmiedebranche.

Vor einer Razzia muss ein Anfangsverdacht vorliegen

Durchsuchungsbeschlüsse setzen einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus, bis zum Abschluss des Verfahrens gilt aber die Unschuldsvermutung. Bestätigt sich der Verdacht der Wettbewerbshüter, können sie mit empfindlichen Geldstrafen reagieren.

Theoretisch kann das Kartellamt Firmen mit bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes belangen - in der Praxis schöpft die Behörde diesen Rahmen aber nicht aus. Die voestalpine erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2016/17 einen Konzernumsatz von 11,3 Mrd. Euro.

Bußgelder bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes möglich

Die konkrete Höhe des Bußgeldes ist abhängig von der Schwere und der Dauer der Tat. Rekordbußgelder in einer Höhe von mehr als 700 Mio. Euro verhängte die Behörde etwa 2003 gegen die Mitglieder eines Zement-Kartells. Gerichte reduzierten die Strafsumme später aber deutlich auf rund 400 Mio. Euro. (apa/reuters/red)

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