In Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer (Pillar 2) für Geschäftsjahre ab 2024 ergeben sich für betroffene Unternehmensgruppen zusätzliche Mitteilungspflichten in Österreich. Von besonderer aktueller Relevanz sind dabei die sogenannte Mitteilung 1 und die Mitteilung 2 gemäß §§ 69 f MinBestG.