Homeoffice : Telearbeitspauschale vor dem Aus
Michael Sadl, Steuerberater und Senior Manager ICON Wirtschaftstreuhand: "Unternehmen sollten bestehende Homeoffice- bzw Telearbeitsregelungen überprüfen und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarungen abschließen"
- © Robert MaybachDie bisherige Regelung war erst 2021 als Homeoffice-Pauschale eingeführt und später auf Telearbeitspauschale umbenannt worden.
Für Unternehmen bringt die Änderung zwar eine administrative Erleichterung: Die Verpflichtung, Telearbeitstage am Lohnkonto zu erfassen und im Lohnzettel (L16) auszuweisen, entfällt. Gleichzeitig verlieren pauschale Kostenersätze für digitale Arbeitsmittel ihre bisherige steuerliche Begünstigung. Werden solche Pauschalen weiterhin gewährt, sind sie ab 2027 grundsätzlich voll steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenpflichtig.
Arbeitnehmer sind dadurch jedoch nicht völlig ohne Entlastungsmöglichkeiten. Kosten für digitale Arbeitsmittel können weiterhin im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von ergonomischem Mobiliar bis zu 300 Euro jährlich bleibt bestehen. Künftig ist dafür allerdings keine Mindestanzahl an Telearbeitstagen mehr erforderlich. Erforderlich ist stattdessen eine entsprechende Telearbeitsvereinbarung mit dem Arbeitgeber.
In der Praxis sollten Unternehmen daher bestehende Homeoffice- bzw Telearbeitsregelungen überprüfen und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarungen abschließen. Ob die Abschaffung des Telearbeitspauschales tatsächlich zu den erwarteten Budgeteinsparungen führt oder lediglich zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei der Finanzverwaltung erzeugt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.
Michael Sadl, BSc. LL.B. ist Steuerberater und Senior Manager der ICON Wirtschaftstreuhand GmbH in Linz.